20.06.2009, 06:07
gpz-norden schrieb:Moinsen,
die Lösung lautet:
die alte Fahrerlaubnisklasse 1a beinhaltet automatisch die Fahrerlaubnisklassen A und A1, wobei die Klasse A nur dann gilt, wenn der Führerscheininhaber das 25. Lebensjahr erreicht hat...![]()
Siehe auch : Verkehrsportal
Grüße, Sascha
Moin.
So hatte ich das auch noch im Kopf.
Zwar nicht ganz genauso aber denoch :danke:
![Mr. Green Mr. Green](https://gpz.info/images/smilies/icon/mrgreen.gif)