20.06.2009, 19:21
rex schrieb:Jetzt wirfst DU aber zwei Sachen in einen Topf. Wenn du deinen Schein verloren hast, ist das sehr wohl "Fahren ohne Führerschein" (wie du es ausdrückst). Hast ja den Schein verloren und nicht die Fahrerlaubnis.Marrador schrieb:joerch schrieb:Netter Cop, gibt aber auch andere...
Jopp, wir befinden uns schliesslich im Land der Millionen Regeln.
Wart mal ab was Deine Versicherung aus diesem "Ist doch bloß nicht umgetragen" sagt wenn Du an einem Unfall schuld hast. Ich wette einen Kasten Becks das die Dir die Kosten zu 100% aufdrücken.
Hmmh, mal nicht alles in einen Topf werfen, ich glaub, so einfach ist das nicht.
Es besteht schon ein Unterschied, ob einer gar keine Fahrerlaubnis für "offen" hat (zu jung, Führerschein nie gemacht, Führerschein abgenommen etc.) oder ob die Fahrerlaubnis aufgrund des erreichen des nötigen Alters (25) juristisch zwar vorhanden, aber nicht als Dokument in Schriftform vorliegt.
Um den Aspekt zu verdeutlichen: Wenn mein Lappen verloren gegangen ist und ich keinen neuen beantragt hab, zählt das vor Gricht auch nicht unter "Fahren ohne Führerschein"...
Fahrerlaubnis = Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (wird durch Prüfung erteilt)
Führerschein = Papier (jetzt Plastik), wo das drauf steht

