26.12.2009, 11:45
Dudu schrieb:...( Ich habe das nie bezahlt und so wurden dann mit gerichtskake u.s.w locker 2500 DM draus )... das gericht hat es auch nicht interessiert... tatsache ist das mir einer beim gericht sagte das ich mich da garnicht gegen währen bräuchte sondern lieber zahlen sollte... er hätte schon sooft mitbekommen wie man gegen die verliert... er sagte wort wörtlich " Die haben soviel reschtsanwälte daoben sitzen das es dem kleinen man nicht möglich währ sich dagegen zu währen....."Hi Dudu.
Zuerst mal: Ein Urteil wird von einem RICHTER gefällt, nicht von den Anwälten der Gegenseite. Und inwiefern die Meinung von "einem bei Gericht" da für Dich maßgeblich war... na ja.
Ich glaube, die Sache wäre bei einem Anwalt Deiner Wahl besser aufgehoben gewesen.
Fakt ist: Die Rundfunkgebühr ist Gerätebezogen. Wenn für das Gerät Deiner Freundin bereits Gebühr bezahlt wurde, gab es keinen Grund, fürs gleiche Empfangsgerät nochmal Geld von Dir zu fordern.
Ich zitiere mal aus den FAQ der GEZ:
Ich ziehe zu meinem nichtehelichen Partner, der bereits seine Rundfunkgeräte angemeldet hat. Kann ich meine Geräte nun abmelden?
Ja, wenn die gemeinschaftlich genutzten Geräte weiterhin auf Ihren nicht-ehelichen Partner angemeldet bleiben.
Nein, wenn Sie weitere Rundfunkgeräte im eigenen Zimmer oder in einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug zum Empfang bereithalten (für Baden-Württemberg siehe die Informationen des SWR).
Kann es sein, daß es gar nicht um das gemeinsam genutzte Gerät Deiner Freundin ging, sondern um eigene, die Du nicht abgemeldet hattest?
Kommt mir sehr komisch vor, das ganze

Grüße, rex