Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer
#10
Hmmmh,

ich glaube Dein Nachbar muss mal zu einem Therapeuten... da stimmt was nicht. Doh

§17 Beleuchtung

Abs. 4....

Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.

Aber dann geht's weiter:

Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, .....dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Auch, wenn also Dein Nachbar formell im Recht sein könnte, würde ich ihm oben genannten Weg aufzeigen Shifty

Grüߟe, Sascha
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von derberg 26 - 10.10.2009, 21:30
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von joerch - 10.10.2009, 22:34
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von Patrick - 10.10.2009, 23:52
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von Nomis - 10.10.2009, 23:53
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von gpz-norden - 11.10.2009, 12:39
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von derberg 26 - 11.10.2009, 21:03
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von Marrador - 06.11.2009, 18:05
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von vmaxgv - 06.11.2009, 18:18
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von vmaxgv - 06.11.2009, 18:33
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von vmaxgv - 06.11.2009, 18:57

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste