11.10.2009, 20:30
wepps schrieb:gpz-norden schrieb:Aber dann geht's weiter:
Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, .....dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
Dem zu Folge kann ein Kraftrad welches z.B. mit einem Bremsscheibenschloss gesichert ist nicht mehr "ohne Schwierigkeiten" von der Fahrbahn entfernt werden
Guter Gedanke... hier mal der Rest:
...wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
Also von daher...


