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Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer
#13
wepps schrieb:
gpz-norden schrieb:Aber dann geht's weiter:

Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, .....dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Dem zu Folge kann ein Kraftrad welches z.B. mit einem Bremsscheibenschloss gesichert ist nicht mehr "ohne Schwierigkeiten" von der Fahrbahn entfernt werden Wink

Guter Gedanke... hier mal der Rest:

...wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Also von daher... Mr. Green
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von derberg 26 - 10.10.2009, 21:30
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von joerch - 10.10.2009, 22:34
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von Patrick - 10.10.2009, 23:52
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von Nomis - 10.10.2009, 23:53
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von gpz-norden - 11.10.2009, 20:30
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von derberg 26 - 11.10.2009, 21:03
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von Marrador - 06.11.2009, 18:05
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von vmaxgv - 06.11.2009, 18:18
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von vmaxgv - 06.11.2009, 18:33
Re: Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer - von vmaxgv - 06.11.2009, 18:57

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