22.07.2009, 12:58
Tommi1979 schrieb:Seh ich anders wie Franziiiiiii
Also, Advocard dabei?
also Du hast eine Leistung in Auftrag gegeben, die Dein Mechi zur korrekten und fachgerechten Erfüllung schuldet. Wenn die Leistung nach Erfüllung mängelbehaftet ist, kannste Nachbesserung verlangen oder Preisminderung.
Das Vorgehen: Ihm den Mangel melden (das haste gemacht) und erstmal Nachbesserung verlangen, dass musst Du ihm zugestehen, dass er nochmal basteln darf. Wenn die miese Schweissnaht schon lackiert ist, isser selber schuld, das hätte er sehen müssen dass es Pfusch is. Zur Nachbesserung musste ihm ne Frist setzen (aber realistisch bleiben) bis wann er das neu gemacht haben soll.
Wenn er es strikt ablehnt, nachzubessern kannste ihm sofort ne angemessene Preisminderung aufdrücken und Geld zurückverlangen. Nun nur noch schriftlich, per Einschreiben und ebenfalls mit Zahlungsfrist. Dann isses wasserdicht und vorn Anwalt kanns dann ruhig auch gehen, der zerreisst ihn...
Grüße Tommi
das sehe ich ganz genauso. nur anwalt bezahlen ist eben schnell mal teuer, so dass man erst einmal darauf hofft, dass der das auch so einsieht. damit haben die mechaniker es ja leider oft nicht so.
theoreeeeetisch muss der nachbessern und ist in der pflicht. aber macht er es ohne anwalt?
oder hast du ne rechtsschutz? Dann ist es sowieso einfacher