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Einzelner Kopfhörer
#8
§ 23 StVO. Das unbeschränkte Gehör ist danach eine wichtige Voraussetzung zum sicheren Führen eines Fahrzeugs. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass die akustischen Eindrücke aus dem Umfeld wahrgenommen werden können. Das gilt nicht nur für die Wahrnehmung von Hup- oder Sondersignalen, sondern für alle relevanten Geräusche wie z. B. das Motorgeräusch eines überholenden Kraftfahrzeugs, die Signalpfeife eines verkehrsregelnden Polizeibeamten, Zurufe von Fuߟgängern und Radfahrern usw. Die akustische Beeinträchtigung kann dabei durch lautstarke Tonübertragung, aber auch durch Kopfhörer erfolgen (Walkman: OLG Köln VRS 73 148). Als noch tolerierbar wird allenfalls eine unwesentliche Beeinträchtigung des Gehörs angesehen (OLG Köln a.a.O.).

also wenn ein Unfall dadurch passiert, dann kann man Dir das als Mitschuld anlasten, aber auf einem Ohr oder geringe Lautstärke ist nicht "verboten".
Würde sich auch unecht oder wie im Film anfühlen mit voller Lautstärke durch die Straßen zu heizen, denn Mozart wird wohl kaum einer dabei hören.


Wobei mir einfällt, ist ein Schuberth nicht schlimmer Confused
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Nachrichten in diesem Thema
Einzelner Kopfhörer - von Impact - 10.11.2009, 16:17
Re: Einzelner Kopfhörer - von NetrunnerAT - 10.11.2009, 17:06
Re: Einzelner Kopfhörer - von Impact - 10.11.2009, 18:23
Re: Einzelner Kopfhörer - von gpz-norden - 10.11.2009, 20:09
Re: Einzelner Kopfhörer - von Impact - 10.11.2009, 21:08
Re: Einzelner Kopfhörer - von Geue - 11.11.2009, 09:58
Re: Einzelner Kopfhörer - von NetrunnerAT - 11.11.2009, 15:42
Re: Einzelner Kopfhörer - von Gregor - 11.11.2009, 18:35
Re: Einzelner Kopfhörer - von GL_Corona - 11.11.2009, 19:29
Re: Einzelner Kopfhörer - von gpz-norden - 11.11.2009, 21:12
Re: Einzelner Kopfhörer - von Geue - 13.11.2009, 16:13

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