22.06.2006, 01:13
Holle so wäre es perfekt : Warnblinkanlage muß einschaltbar sein bei eingeschalteter Zündung, weiter leuchten muß Sie dann wenn die Zündung ausgeschaltet ist.
Sie darf jedoch nicht einschaltbar sein,wenn Sie nicht schon bei eingeschalteter Zündung betätigt wird.
Begründung hierzu:
Man parkt Sie Irgendwo und ein Spielkind kommt vorbei und betätigt den Schalter für die Warnblinker und die Batterie ist nach 1 Std. leer.
Es wäre Super wenn Du hierfür eine Schaltung erstellen könntest.
Sie darf jedoch nicht einschaltbar sein,wenn Sie nicht schon bei eingeschalteter Zündung betätigt wird.
Begründung hierzu:
Man parkt Sie Irgendwo und ein Spielkind kommt vorbei und betätigt den Schalter für die Warnblinker und die Batterie ist nach 1 Std. leer.
Es wäre Super wenn Du hierfür eine Schaltung erstellen könntest.
