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Garantie abwicklung
#6
so wie ich das mal gehört habe musst du mit user Y auf jeden fall einen kaufvertrag schliessen in dem er sämtliche gewehrleistungs- und garantieansprüche auf dich weitergibt. das geht dann wohl auch nur schriftlich weil du ja sonst keinen nachweis hast. ohne so einen kaufvertag hat der händler vom shop X immer nur ein vertragsverhältnis mit user Y und nicht mit dir.

hab ich aber nur noch so im kopf und kann das nicht schriftlich belegen und weiߟ auch nicht wo man das nachliest.
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Nachrichten in diesem Thema
Garantie abwicklung - von mystery1988 - 17.08.2009, 12:55
Re: Garantie abwicklung - von Flo_88 - 17.08.2009, 12:58
Re: Garantie abwicklung - von R4V3BROT - 17.08.2009, 13:14
Re: Garantie abwicklung - von mystery1988 - 17.08.2009, 14:04
Re: Garantie abwicklung - von R4V3BROT - 17.08.2009, 14:35
Re: Garantie abwicklung - von antibike - 17.08.2009, 16:34

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