17.08.2009, 16:34
so wie ich das mal gehört habe musst du mit user Y auf jeden fall einen kaufvertrag schliessen in dem er sämtliche gewehrleistungs- und garantieansprüche auf dich weitergibt. das geht dann wohl auch nur schriftlich weil du ja sonst keinen nachweis hast. ohne so einen kaufvertag hat der händler vom shop X immer nur ein vertragsverhältnis mit user Y und nicht mit dir.
hab ich aber nur noch so im kopf und kann das nicht schriftlich belegen und weiß auch nicht wo man das nachliest.
hab ich aber nur noch so im kopf und kann das nicht schriftlich belegen und weiß auch nicht wo man das nachliest.
