18.08.2009, 14:52
Moinsen,
genau so sehe ich das auch... aber der Zeuge MUSS aufgeführt sein.... und zwar unter der Rubrik "Beweismittel / Zeugen"; nur Frontfoto als Beweis aufzuführen, wäre ja fehlerhaft; führt jedoch nicht dazu, dass die Anzeige verwerfbar ist...
:law-policered: stimmt... also mal tief in sich gehen....
Grüße, Sascha
rex schrieb:Der Knackpunkt ist doch folgender: Wie sind sie denn auf Dein Kennzeichen gekommen, wenn es nur das Frontfoto gäbe? Bundesweites Rundschreiben an alle GPZ-Fahrer? ...
genau so sehe ich das auch... aber der Zeuge MUSS aufgeführt sein.... und zwar unter der Rubrik "Beweismittel / Zeugen"; nur Frontfoto als Beweis aufzuführen, wäre ja fehlerhaft; führt jedoch nicht dazu, dass die Anzeige verwerfbar ist...
rex schrieb:Kannst Du denn 100% ausschließen, zu dem Zeitpunkt an der Stelle unterwegs gewesen zu sein?
:law-policered: stimmt... also mal tief in sich gehen....
Grüße, Sascha


