19.08.2009, 12:16 
		
	
	R4V3BROT schrieb:...Fahrtenbuch wird es bei diesen Beträgen nicht geben ...
Wird nach §31a StVO erst bei "schwerwiegenden" Verstößen im Straßenverkehr erteilt - ab Ahndung von 1 Punkt beim KBA...
torfmull schrieb:... äh... wenn du an einen findigen und fleißigen Kollegen kommst, kann das durchaus sein. (Glaub mir, ich hab jeden Tag damit zu tun.)
Jepp; genau so wird's wohl sein...
R4V3BROT schrieb:darf man fragen inwiefern?
Hmmm, man hört es klingeln, an der Tür steht ein freundlicher Beamter mit einem Bild in der Hand und erläutert Dir die Beweislage, nachdem er Dich belehrt hat...
Grüße, Sascha


