27.08.2009, 11:21
Rubino schrieb:makke schrieb:Warscheinlich weil hier mal diese tolle bestimmung mit "15cm hinter und über der Radachse" galt.
Genau. Wenn ich mich recht entsinne, lautete die Vorschrift: Unteres Ende der Hinterradabdeckung 15 cm über der gedachten Verlängerung der Hinterradschwinge, wills aber nicht beschwören. Keine Ahnung, ob die heute noch gilt.

