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glücklich mit neuem kennzeichenhalter... aber ??? bleiben
#14
Rubino schrieb:
makke schrieb:Warscheinlich weil hier mal diese tolle bestimmung mit "15cm hinter und über der Radachse" galt.

Genau. Wenn ich mich recht entsinne, lautete die Vorschrift: Unteres Ende der Hinterradabdeckung 15 cm über der gedachten Verlängerung der Hinterradschwinge, wills aber nicht beschwören. Keine Ahnung, ob die heute noch gilt.
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Re: glücklich mit neuem kennzeichenhalter... aber ??? bleiben - von rex - 27.08.2009, 11:21

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