27.08.2009, 15:39
Hat ja mit Schlitzohrigkeit nix zu tun
Das Strafmaß hängt vom Vergehen ab und wenn man da nur ungenau nachweisen kann, in welche Kategorie das fällt, dann gibt es eben Bestimmungen, welche einzuhalten sind. Wenn man daran zweifelt, daß das der Fall war, darf man das ja gerne nachprüfen (lassen).
