12.11.2005, 20:30
nordy schrieb:orangeriderDoch, nur an anderen Zeiten.
GPZ500S-Gott Wolke 3
Verfasst am: Heute um 04:25 Titel:
Schläfst du nie??

Als Informatikstudent und Coder ist man nachterprobt!

Smally schrieb:@Orangerider: Ich meinte, dass der Täter nach seinem Gefängnisaufenthalt noch Steuern zahlen kann, nicht währendessen. Währendessen kann er auf andere Art und Weise ein Stück wieder gut machen, z.B. durch die Gefängnisarbeit, die der Gesellschaft ja auch etwas bringt (auch wenn nicht wirklich nennenswert).Wenn er zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wird - und wenn diese Strafe effektiv und gerecht sein soll, dann darf es hier in diesem Fall keine Freilassung nach 25 Jahren geben! - kann der Straftäter logischerweise danach nicht mehr irgendwo arbeiten und Steuern zahlen.
Und zudem finde ich, dass es der Gesellschaft absolut nichts bringt, wenn von den Steuergelder ein Kinderschänder "am Leben" bzw. ausgehalten wird, und dieser mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowieso nichts sinnvolles leisten kann.
Smally schrieb:Es gibt unzählige weitere Moralthesen aber alle aufzuzählen würde meine Finger doch ein wenig ermüden. Für alle die noch zur Schule gehen: Fragt mal euren Ethiklehrer, was er/sie von der Todesstrafe halten. Ich gehe jede Wette ein, dass sie sie ablehnen. Und Ethik-Kundige können es dann auch wenigsten ordentlich begründen, nicht wie die meisten anderen.Deine Moralvorstellung in allen Ehren, das ist deine Meinung - die respektiere ich!
Es geht bei der Frage nach der Todesstrafe nicht darum, wann man sie anwenden darf, sondern ob man sie überhaupt anwenden darf!
Doch ich persönlich finde sie explizit in diesem Fall (siehe/vgl. meine obigen Bedingungen) - entschuldige den Ausdruck - etwas weltfremd.

Nichts für ungut!
