07.09.2009, 19:22
Krafträder mit mehr als 50 ccm, 45 Km/h und nach dem 1.1.89 Zugelassen, müssen seit Januar 2006 alle 2 Jahre neben TÜV auch eine AU über sich ergehen lassen. Enthalten ist auch eine Messung der Geräuschemision.
Bei Krädern vor 89 entfällt diese Prüfung. Die dürfen "fast" unendlich laut sein. Die Grenzwerte sind hier deutlich höher. Die Messmethode eine andere.
Gruß Uwe
Bei Krädern vor 89 entfällt diese Prüfung. Die dürfen "fast" unendlich laut sein. Die Grenzwerte sind hier deutlich höher. Die Messmethode eine andere.
Gruß Uwe