09.09.2009, 23:47
Wenn Du nachweisen kannst dass das Fahrzeug in der fraglichen Zeit nicht bewegt wurde könntest Du durch einen Widerspruch zumindest einen Strafzettel loswerden. Hättest Du so gestanden dass es zur Behinderung von Fussgängern bzw Kinderwagen/Rollstuhlfahrern ohne Ausweichmögligkeit gekommen wäre hättest Du Dein Auto von Hof des ansässigen Abschleppunternehmers holen dürfen....
