10.09.2009, 08:09
das gleiche hat man auch wenn man sich mit dem möppi neben den oder an den fahrradständer stellt. eigentlich ist es verboten wird aber von den ordnungsämtern teilweise toleriert teilweise geahndet. ich hatte auch erst vor 6 wochen einen strafzettel wegen falschparkens im absoluten halteverbot am auto: in einer für mich ausgebauten parklücke war grad platz und der rest des parkplatzes war vollgestellt also stell ich meinen kleinen roten corsa in diese lücke.. übrigens wohn ich auch schon seit 1,5 jahren hier und täglich stehen da autos. jedenfalls ist die zufahrtsstraße zu diesem parkplatz nur einspurig und die polizei meinte zum einen das die Halteverbotsschilder auch für die andere Straßenseite gelten und was mir besonders wichtig war das es sich um eine anzeige wegen falschparkens handelte und das dort sonst nie kontrolliert werde auch nicht wenn sie grade in der straße stehen und zB. jemanden suchen. die nähe zum Flachspiegelbrunnen sei auch nicht entscheidend sondern nur die schilder die auf der falschen straßenseite stehen. dann meinte ich nur zum polizisten wer krieg will soll ihn haben und seitdem rufe ich fast täglich bei der polizei im nachbarort an daß mal wieder einer auf dem gleichen platz steht wie ich damals. teilweise wird schon gar nicht mehr auf die anrufe reagiert aber ab und zu kommen sie dann doch vorbei und schreiben wieder einen auf.
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"Wenn die Welt nur aus Landmessern bestünde - Sie wäre eine bessere!"
Rex - Bayerntreffen 2014

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