10.09.2009, 13:23
tunnelratte schrieb:ich hatte auch erst vor 6 wochen einen strafzettel wegen falschparkens im absoluten halteverbot am auto: in einer für mich ausgebauten parklücke war grad platz und der rest des parkplatzes war vollgestellt also stell ich meinen kleinen roten corsa in diese lücke.. übrigens wohn ich auch schon seit 1,5 jahren hier und täglich stehen da autos. jedenfalls ist die zufahrtsstraße zu diesem parkplatz nur einspurig und die polizei meinte zum einen das die Halteverbotsschilder auch für die andere Straßenseite gelten
Was ist das denn für ein Blödsinn? Die Beschilderung gilt nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder stehen. Unabhängig, wie breit oder wie schmal die Straße ist (zumindest hab ich da nichts zu in der Stvo gefunden). Du kannst doch also einfach Widerspruch dagegen einlegen. Ausserdem: Wer hat die Lücke für dich gebaut? Damit stehst du doch gar nicht auf der Fahrbahn... Hast du da mal ein GoogleMaps-Link zu?
Achja...ich hab auch schon für die Blechkarre ein Knöllchen kassiert, weil so eine übereifrige Politesse mich auf dem Fußweg erwischt hat. Das ist bei uns auch eine Ecke (die aber offiziell und erkennbar zum Fußweg gehört), auf der quasi der letzte immer parkt, weil es zu wenig Plätze an der Straße gibt. Die meisten Kontrolleusen drücken einfach beide Augen zu, aber einen Rechtsanspruch auf Gewohnheitsrecht hat man an dieser Stelle eben nicht. Hab mich da auch aufgeregt und hab einige Türen eingerannt, außer einem sinnlosen Antrag auf Anwohnerparkausweise hab ich nichts erreicht. Die bringen da aber sowieso nichts, weils so gut wie alles Anwohner sind, die da rumstehen.
