10.09.2009, 20:48
Seh ich auch so. Zumal es auch bei einer späteren Polizeikontrolle keinen Unterschied macht, ob der Tüv die Anlage schon mal gesehen hat oder nicht.
Wenn sie aufgrund einer E-Nr. nicht eintragungspflichtig ist, hast Du ja keinen Nachweis über eine Tüvbegutachtung.
Wenn sie aufgrund einer E-Nr. nicht eintragungspflichtig ist, hast Du ja keinen Nachweis über eine Tüvbegutachtung.

