10.09.2009, 23:26
hab folgendes gefunden, weil ich auch noch in erinnerung hatte, dass man dazu verpflichtet ist aller 48h zu prüfen ob sich etwas geändert hat. radarfalle.de/...
Zitat:Es ist schon geschehen, daß Urlauber ihr Auto zuhause korrekt geparkt stehen gelassen haben, dann wurden Halteverbotsschilder aufgestellt, und bis der Urlauber wieder zuhause war, hat man sein Auto abgeschleppt. So ungerecht dies auch erscheinen mag - die Behörde behielt recht. Das Oberverwaltungsgericht Münster - der fahrradfreundlichsten Stadt Deutschlands - (Az. 5 A 2092/93) entschied: 48 Stunden nach dem Aufstellen der Schilder müsse sich jeder daran halten - auch wer gar nicht da ist.
