07.10.2009, 13:32
Prinzipiell bin ich absolut für "Fahrer ausschließlich mit kompletter Schutzbekleidung".
Dem Urteil hingegen kann ich mich nicht anschließen. Dort wird z.Bsp. in der Begründung gemutmaßt, dass es zu weniger oder gar keinen Verletzungen gekommen wäre, wenn der Kläger Schutzkleidung an den Beinen getragen hätte. Das ist doch bloß eine Vermutung - vielleicht wäre es auch genauso schlimm gewesen. Darüber hinaus: was ist denn Schutzkleidung und welche Eigenschaften (Fähigkeiten) muss diese Kleidung haben um als solche zu gelten? Meiner Meinung nach übersteigt dieser Richter seine Kompetenzen. Er hat weder den nötigen Sachverstand die Schwere der Verletzung mit Schutzkleidung einzuschätzen, noch gibt es eine für mich aus der Begründung ersichtliche rechtliche Grundlage, das Nichttragen von Schutzbekleidung als "fahrlässige eigene Körperverletzung" zu werten. Als Radfahrer nimmt man z.Bsp. auch mit ähnlich wenig Schutz am Straßenverkehr teil und niemand kommt auf die Idee nem Radfahrer sein Recht auf Schmerzensgeld abzusprechen, weil er keine Protektorenjacke und Hose getragen hat.
Wo ich mir auch relativ sicher bin: wenn es ein junges Mädel im Röckchen aufm Roller gewesen wäre, dann wäre natürlich klar : ja auf nem Roller muss man nix tragen. Aber bei Motorrädern (obwohl vielelicht die Unfallgeschwindigkeit gleich war) ist das natürlich alles viel schlimmer. ......
Dem Urteil hingegen kann ich mich nicht anschließen. Dort wird z.Bsp. in der Begründung gemutmaßt, dass es zu weniger oder gar keinen Verletzungen gekommen wäre, wenn der Kläger Schutzkleidung an den Beinen getragen hätte. Das ist doch bloß eine Vermutung - vielleicht wäre es auch genauso schlimm gewesen. Darüber hinaus: was ist denn Schutzkleidung und welche Eigenschaften (Fähigkeiten) muss diese Kleidung haben um als solche zu gelten? Meiner Meinung nach übersteigt dieser Richter seine Kompetenzen. Er hat weder den nötigen Sachverstand die Schwere der Verletzung mit Schutzkleidung einzuschätzen, noch gibt es eine für mich aus der Begründung ersichtliche rechtliche Grundlage, das Nichttragen von Schutzbekleidung als "fahrlässige eigene Körperverletzung" zu werten. Als Radfahrer nimmt man z.Bsp. auch mit ähnlich wenig Schutz am Straßenverkehr teil und niemand kommt auf die Idee nem Radfahrer sein Recht auf Schmerzensgeld abzusprechen, weil er keine Protektorenjacke und Hose getragen hat.
Wo ich mir auch relativ sicher bin: wenn es ein junges Mädel im Röckchen aufm Roller gewesen wäre, dann wäre natürlich klar : ja auf nem Roller muss man nix tragen. Aber bei Motorrädern (obwohl vielelicht die Unfallgeschwindigkeit gleich war) ist das natürlich alles viel schlimmer. ......
EX 500D, Bj.94, 60PS, 51tkm, candy wine red, BT45, Heizgriffe (Daytona), Mini-Blinker (Diamond), ZX6R Spiegel, Stahlflex (vorn und hinten), schwarze MRA Spoilerscheibe, andere Fußrasten, Cobra C3 2in1 Komplettanlage
hier gibts Bildchen: Gallerie
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