07.10.2009, 19:30
saxonfahrer schrieb:Dort wird z.Bsp. in der Begründung gemutmaßt, dass es zu weniger oder gar keinen Verletzungen gekommen wäre, wenn der Kläger Schutzkleidung an den Beinen getragen hätte. Das ist doch bloß eine Vermutung - vielleicht wäre es auch genauso schlimm gewesen. Darüber hinaus: was ist denn Schutzkleidung und welche Eigenschaften (Fähigkeiten) muss diese Kleidung haben um als solche zu gelten? Meiner Meinung nach übersteigt dieser Richter seine Kompetenzen. Er hat weder den nötigen Sachverstand die Schwere der Verletzung mit Schutzkleidung einzuschätzen,[...]
In aller Regel werden dazu Sachverständige gehört, bzw. Gutachten gefertigt mit denen der Richter dann arbeitet. Zu den rechtlichen Grundlagen kann ich nichts sagen, da kenne ich mich nicht gut genug in den Gesetzesbüchern aus - dafür bräuchte ich einen Sachverständigen, z.B. einen Richter?

Wie ist es denn bei Fahrradfahrern ohne Helm? Bei den Fahrradgeschwindigkeiten (im Normalgebrauch und nicht Downhill oder ähnliches!) sind Protektoren wahrscheinlich (aber dazu bräuchte man ja auch einen Sachverständigen

Ich finde auch, dass man bei Klage auf Schmerzensgeld schon erwarten kann, dass der Motorradfahrer ordentlich vorgesorgt hat. Ansonsten ist es Ermessenssache des Richters eine individuelle Lösung zu finden - jeder Unfall und jeder Unfallbeteiligte ist anders. Ich habe da noch einigermaßen Vertrauen zu unserer Iudikative.