03.11.2009, 15:32
Gombie schrieb:Übrigens:120/140 mußt Du Dir nicht eintragen lassen, da reicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone (andere Reifen willst Du eh nicht ) die Du hier im Downloadbereich findest.Sicher? Also für mich hört sich das hier alles so an als würden die Bescheinigungen der Hersteller reichen FALLS es die "normale" (110/130) Paarung ist. Bei größeren Reifen - so les ich das aus den meisten Beiträgen - muss eine Eintragung her. (natürlich fürs D-Modell)
Edit: Hab grad nochmal im DL Bereich geschaut. Da ist nur ein technisches Datenblatt für die 120/140er Bereifung, in der "GPZ 500 S" oder ähnliches, was auf unsere Maschine hindeutet, nirgendwo erwähnt wird. Die tatsächlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen hingegen sind ja extra für die Zette.
Das einzige was klappen könnte (erscheint mir jedoch weit hergeholt) wäre eine Kombination der beiden Dokumente:
1.) 110/130 Unbedenklichkeitsbescheinigung -> BT45 110/130 dürfen an die GPZ!
2.) 120/140 Teilegutachten -> Und wenn die BT45 110/130 dürfen, dann auch die 120/140er!
Kann mir jedoch nicht vorstellen dass der TÜV oder auch im Fall der Fälle der nächste Oberbulle das mitmacht.
Bitte hierbei um Durchblick. Wer weiß es ganz genau (Also keine Halbwahrheiten) : :
Edit²:
Freundlicher Verweis auf http://gpz.info/viewtopic.php?f=32&t=36
Nur dann frage ich mich wozu die Technischen Datenblätter gut sind, wenn eh ne Einzelabnahme fällig ist.
Richtig jedoch ist, dass funky keine anderen Reifen will!
Gruß Ben
Kawasaki GPZ 500S, EZ: 7/94, 60 PS, <30000km, Hashiru 2in2, Rizoma Blinker vorne, Halbes Candy Wine Red
Ich bremse auch für... ne... wegen Blondinen!
NRW-Stammtisch! Jeder 2. Sonntag im Monat im Cafe Hubraum Solingen!
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