Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
frage zum gedrosselten führerschein?
#16
Also bei mir sind auch 2 Felder in A, in einem stand das Datum, wann ich den beschränkten bekommen hab (04.05.04) und im Feld darunter steht 04.05.06, wurd also gleich mit eingetragen wann ich offen fahren darf.
Zitieren
#17
Hm, das kommt wohl darauf an, ob das Dein erster Führerschein ist oder ob Du vorher schon eine Fahrerlaubnis hattest. Weil ich vorher schon die fürs Auto hatte, wurde halt nur so nen Aufkleber mit dem Datum drangeklebt. Sonst hätte ich ja auch nen neuen Schein ausstellen lassen müssen :hae:
Zitieren
#18
dj_alex\;p=\"13511 schrieb:bei mir ist es auch so, dass, laut führerschein, meine 2Jahre probezeit am 21.7.2006 abläuft. Wie ist es dann, krieg ich dann automatisch einen neuen führerschein mit den neuen Eintragungen (also Klasse A offen) zugeschickt oder muss ich den neuen selber abholen, wenn ja wo?

Also, da ich da erst nachgefragt hab, kann ichs dir ganz genau sagen. Wenn du vorhast, nur in D offen zu fahren, brauchst dir keinen neuen Schein ausstellen zu lassen, jedoch fürs Ausland muss er umgeschrieben werden, sprich, musst dir einen neuen ausstellen lassen und wieder blechen Rolleyes

Hab nämlich das selbe Problem Smile

Off-Topic
btw. kann mir einer sagen, was man momentan so blechen muss für den A begrenzt?
Gruߟ, Juls

Zitieren
#19
Die Erweiterung/Verlängerung eines Führerscheins kostet um die 40 €
Ein internationaler Führerschein kostet knapp 20 €

Das sind jedenfalls die Gebühren für die Stadt Essen. War das erste, was ich bei Google gefunden hab Wink
Zitieren
#20
Fronti1965\;p=\"13552 schrieb:Die Erweiterung/Verlängerung eines Führerscheins kostet um die 40 €
Ein internationaler Führerschein kostet knapp 20 €

Das sind jedenfalls die Gebühren für die Stadt Essen. War das erste, was ich bei Google gefunden hab Wink

Achso, nee ich meinte jetzt bei der Fahrschule. Frag deswegen, weil ihn ein Arbeitskollege evtl machen will und vorab wissen möchte, was in etwa für Kosten auf ihn zukommen. Hat bis jetzt nur Autoführerschein.
Gruߟ, Juls

Zitieren
#21
Oh, das war hier erst vor kurzem Thema. Wenn ich mich recht erinnere, liegen die Gebühren wohl im Schnitt zwischen 1200 und 1500 €. Kommt ja auch, wie beim Auto, auf die Anzahl der Fahrstunden an.

LG

Fronti Wink
Zitieren
#22
Hm, das kann sein, ich hab mein Autoführerschein n Monat vorher gemacht und solang so n vorläufiger Zettel gehabt und erst nach der Motorradprüfung mein "Kärtchen" bekommen, und da stand dann alles drin.
Zitieren
#23
Also ich hab A und B zusammen gemacht und 1700€ bezahlt und es war auch keine günstige Fahrschule. Man könnte also auch mit 1000€ hinkommen. Aber wie schon erwähnt kommt es auf die Fahrstunden an. Ich hatte nur 5 jeweils... Big Grin
Ich würd aber auch empfehlen, sich bevor man anfängt mal auf ein Motorrad zu setzen, um bisschen das Gefühl dafür zu bekommen und mal schauen wo was sitzt. Könnte auch paar Fahrstunden einsparen. Wink

MfG,

Sebastian
Zitieren
#24
troe\;p=\"13515 schrieb:ab wann der offen ist steht bei mir auch nicht.
es gibt zwei felder für A (nichtA1) im oberen ist " *) " eingetragen. was das heisst weiss ich auch nicht genau.

"*)" bedeutet Ausstellungsdatum des aktuellen Führerscheins. Dieses Datum ist bei mir handschriftlich eingetragen. Wenn man wegen "Führerscheinerweiterung" einen neuen Schein beantragt, wird der ja vorab gedruckt. Die Druckerei kann aber ja nicht wissen, wann derjenige die Prüfung besteht. Deshalb der Stern, der auf das Ausstellungsdatum verweist. Dieses ist handschriftlich auf einem Aufkleber vermerkt und in meinem Fall der Tag meiner Motorradprüfung.

Zum Thema A/A direkt und Führerscheinkosten, kann ich noch folgendes beitragen:

"A direkt" steht für den offenen Führerschein. Um diesen zu erwerben muss man über 25 sein und seine Prüfung auf einem Motorrad machen, das mindestens 60PS hat. (Ob es beim Hubraum auch einen Mindestwert gibt, weiss ich nicht.) Da das Fahren auf dem Platz - also die ganzen Übungen wie Bremsen, Slalom, Ausweichen, Kreis - mit einem "kleinen" Motorrad erstmal leichter zu erlernen sind, empfehlen die meisten Fahrschulen ihren "A direkt" Schülern erst ein paar Übungsstunden mit nem kleinen Moped zu absolvieren, ehe man das ganze dann mit dem größeren übt.
Daher kommt dann auch die Aussage von Fronti, dass ein A günstiger ist als ein A direkt.

Wobei es sich halt um ein paar Übungsstunden handelt, die man eben mehr braucht. Ich habe zum Beispiel 2003 den A direkt gemacht. Das sahe dann so aus, dass ich erst ein paar Stunden mit der kleinen die Übungen gefahren bin, dann mit der großen und danach dann die ganzen Pflichstunden wie Überland, Autobahn, Nacht.

Ich würde es übrigens jederzeit wieder so machen, da man dann nachher fahren darf, was man möchte, ohne jedesmal nachzufragen, ob die jetzt auch gedrosselt ist und man die fahren darf. - Ausserdem sind 60 PS beim Überholen auch einfach deutlich sicherer Smile -

Nochmal zu den Führerscheinkosten: Die lassen sich eigentlich ganz einfach abschätzen. Einfach verschiedene Fahrschulen anrufen und die Preise für Übungsstunde, Sonderfahrt, Prüfung und Gebühren nennen lassen. Das meiste ist ja dadurch bereits fix vorgegeben. Das einzig variable sind dann ja nur noch die Übungsstunden auf dem Platz. Auch da sollte die Fahrschuke einen ungefähren Erfahrungswert nennen können und dann weiss man eigentlich recht genau, welche Kosten auf einen zukommen. Zumal die Preise ja auch regional schwanken.

So, ich hoffe, ich konnte ein paar Unklarheiten beseitigen Smile ...oder auch hinzufügen Wink

Viele Grüߟe

Euro
Zitieren
#25
Also bei mir siehts so aus [Bild: http://img131.imageshack.us/img131/2683/fs8at.png]
und da muss ich nix bei A nachtragen lassen?
Zitieren
#26
Jepp, so siehts bei mir auch aus. Und ich muߟte mal nix nachtragen lassen.

LG

Fronti Wink
Zitieren
#27
Tilli\;p=\"13654 schrieb:Also bei mir siehts so aus ...
und da muss ich nix bei A nachtragen lassen?

Ich würde mal sagen: Doch musst Du. Wenn da da nichts steht, darfst Du es auch nicht fahren.
Früher - vor Einführung des neuen Führerscheins und von A direkt - war es meines wissens nach so, dass man nach 2 Jahren zur Führerscheinstelle gehen konnte und dort glaubhaft gemacht hat, dass man die letzten 2 Jahre mind. - ich weiss nicht mehr wieviel km - auf der eigenen oder auch einer fremden Maschine gefahren ist. Das hat man dann unterschrieben und dann hat man die EIntragung für den offenen bekommen. Ich vermute mal, dass das heute auch noch so ist.

Ansonsten eben mal bei Fahrschule oder Zulassungsstelle nachfragen. Lieber einmal zuviel fragen als "ohne Führerschein" fahren.

Gruߟ

Euro
Zitieren
#28
mh Rolleyes is ja noch "leider" ein bischen hin
Danke an euch
Gruߟ
Zitieren
#29
Also, ich hatte mich nach den 2 Jahren erkundigt. Und mir wurde definitiv gesagt, daß ich da nichts nachtragen lassen muߟ. Wer die begrenzte A eingetragen hat, darf automatisch nach 2 Jahren die offene fahren. Deswegen steht ja links mit Edding das Datum vom begrenzten A-Schein.
Zitieren
#30
Tilli\;p=\"13654 schrieb:Also bei mir siehts so aus [Bild: http://img131.imageshack.us/img131/2683/fs8at.png]
und da muss ich nix bei A nachtragen lassen?

Jepp, genauso schauts bei mir auch aus. Wie schon erwähnt, hab ich auch vor kurzem beim Amt nachgefragt und man sagte mir, dass ich nichts umschreiben bzw. neu ausstellen lassen muss wenn ich innerhalb von Deutschland mitm Motorrad unterwegs bin. Ungedrosselt, versteht sich Smile
Gruߟ, Juls

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste