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Dudu schrieb:da oben muss ich mal grade wiedersprechen....
von wegen das unterbodenbeleuchtung instalieren darf aber nicht anschalten....
... laut aussage der polizen ist selbst das spazierenfahren einer solchen anlage untersagt... egal ob angeschlossen oder nicht...
, genau!!!
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Wär mir aber auch peinlich so n Kirmeskarussel durch die gegend zu fahren
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Rubino schrieb:Wär mir aber auch peinlich so n Kirmeskarussel durch die gegend zu fahren
Ich denke wir brauchen hier nicht weiter machen bis sich jemand zu uns gesellt, der richtig Ahnung hat. Halbwissendiskussionen sind echt anstrengend!
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Rubino schrieb:Wär mir aber auch peinlich so n Kirmeskarussel durch die gegend zu fahren
Klar, bloss weil ich erster mit Hinterradbeleuchtung war.
Hab genau gesehen wie Du neidisch rübergesehen hast.
Wenn das in Deutschland echt so schlimm ist (schon allein die Montage),
bleibe ich ja wohl der einzige.
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*winkt*
Hehe,....Hinterradbeleuchtung....hehe.
Da sind meine Leds ja harmlos dagegen.
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So long.
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cthulhu schrieb:Hab genau gesehen wie Du neidisch rübergesehen hast. Hättest du unter mein Visir gesehen wär dir ein leicht verwirrtes lachen aufgefallen, dass nichts mit Neid zu tun hat
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Rubino schrieb:cthulhu schrieb:Hab genau gesehen wie Du neidisch rübergesehen hast. Hättest du unter mein Visir gesehen wär dir ein leicht verwirrtes lachen aufgefallen, dass nichts mit Neid zu tun hat
Das leicht verwirrte Lachen ist doch dauerzustand.
"duckundweg"
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cthulhu schrieb:Das leicht verwirrte Lachen ist doch dauerzustand. Endlich hatts einer kapiert
Trejvic schrieb:Ich denke wir brauchen hier nicht weiter machen bis sich jemand zu uns gesellt, der richtig Ahnung hat. Halbwissendiskussionen sind echt anstrengend!
Alles was nicht unter Rücklicht, Frontscheinwerfer, Standlicht, Blinker, Zusatzscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, oder Positionsleuchten (vorne weiß, Seite gelb, hinten Rot) fällt, ist während der Fahrt verboten.
Im Stand darf das Kirmeskarussell leuchten wie es will, dann muss aber gewährleistet sein, das dies nicht in der Bewegung geschehen kann.
Alles was unter oben genannte Punkte fällt darf Mit passendem E-zeichen und vorschriftsmäßiger Einbaulage auch in LED Ausführung sein.
Die farbe muss natürlich auch stimmen, z.B. ne Sondergenehmigung für blaues Blinklicht werdet ihr wohl kaum bekommen.
Zum E zeichen, beispielsweise ein Scheinwerfer mit E11 Zeichen ist in Deutschland NUR als Nebelscheinwerfer zulässig.
Mancher Tüvler lässt das zwar durchgehn da E11 für nen Englischen Frontscheinwerfer steht, hilft einem im Endeffekt aber auch nicht
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Trejvic schrieb:Ich denke wir brauchen hier nicht weiter machen bis sich jemand zu uns gesellt, der richtig Ahnung hat. Halbwissendiskussionen sind echt anstrengend!
Was möchtest Du denn noch wissen ???
So denn, Sascha.
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Ehrlich gesagt blick ich nicht ganz durch:
Blaue Tachobeleuchtung ist nicht ok... Aber der Koso geht in Ordnung?
Dann kann es schonmal nicht an der Farbe generell liegen. Ok! Nun könnte einer sagen Tachoeigenbauten sind nicht auf Lesbarkeit und so weiter getestet. Aber hey! Es wurden nur die Birnchen gewechselt... Ganz ohne Löten. Und was ist dann mit selber gemachten Tachoscheiben (in es unter den Mitgliedern viele schöne gibt)? Auch alle verboten weil nicht auf Lesbarkeit getestet? Oder weil beim Umbau irgendwas vom Tacho kaputt gegangen sein könnte?!
Also was will ich?
Wie wärs mit einer transparenten Gesetzgebung was und warum es verboten ist. Wo ich nachschlagen kann was ich machen darf ohne eben tagelang googlen und solche Diskussionen führen zu müssen.
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wer hat denn überhaupt behauptet, dass ne Blaue Tachobeleuchtung illegal ist? solange wie du deinen Tacho gut ablesen kannst, er dich nicht blendet oder ablenkt, sollte niemand was dagegen einzuwenden haben...
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