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Was erlaubt der TÜV an LED's?
#16
Trejvic schrieb:Also bei Autos in Deutschland ist die alleinige Montage von z.B. einer Unterbodenbeleuchtung schon verboten...

Sag ich ja... Big Grin Big Grin Big Grin
Gruߟ Ben

Kawasaki GPZ 500S, EZ: 7/94, 60 PS, <30000km, Hashiru 2in2, Rizoma Blinker vorne, Halbes Candy Wine Red

Ich bremse auch für... ne... wegen Blondinen!
NRW-Stammtisch! Jeder 2. Sonntag im Monat im Cafe Hubraum Solingen!
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#17
Dudu schrieb:da oben muss ich mal grade wiedersprechen....

von wegen das unterbodenbeleuchtung instalieren darf aber nicht anschalten....

... laut aussage der polizen ist selbst das spazierenfahren einer solchen anlage untersagt... egal ob angeschlossen oder nicht...


Clap , genau!!!
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#18
Wär mir aber auch peinlich so n Kirmeskarussel durch die gegend zu fahren Laughing
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#19
Rubino schrieb:Wär mir aber auch peinlich so n Kirmeskarussel durch die gegend zu fahren Laughing
Thumb up

Ich denke wir brauchen hier nicht weiter machen bis sich jemand zu uns gesellt, der richtig Ahnung hat. Halbwissendiskussionen sind echt anstrengend!
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#20
ja stimmt.... leds sind doof....deshalb hab ich schon weiter gedacht.... ich hab jetzt vorn ein laserpointer an der verkleidung und hinter der frontscheibe steckt ein fadenkreutz.... zum besseren anviesieren auf der autobahn Laughing Laughing Laughing Laughing
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#21
Dudu schrieb:ja stimmt.... leds sind doof....deshalb hab ich schon weiter gedacht.... ich hab jetzt vorn ein laserpointer an der verkleidung und hinter der frontscheibe steckt ein fadenkreutz.... zum besseren anviesieren auf der autobahn Laughing Laughing Laughing Laughing
Und wenn jetzt jemand meint DAS sei verboten, dann komm ich dem mit Mercedes! Die haben ein Fadenkreuz ab Werk. Laughing Laughing
Gruߟ Ben

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Ich bremse auch für... ne... wegen Blondinen!
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#22
Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing hehe...stimmt
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#23
Rubino schrieb:Wär mir aber auch peinlich so n Kirmeskarussel durch die gegend zu fahren Laughing

Klar, bloss weil ich erster mit Hinterradbeleuchtung war. Cool

Hab genau gesehen wie Du neidisch rübergesehen hast. Big Grin




Wenn das in Deutschland echt so schlimm ist (schon allein die Montage),
bleibe ich ja wohl der einzige. Twisted
Richy aka Cthulhu
----i wear black till i found something darker----
GPZ 500A (EX500C) Bj.93, +50tkm, 60PS. LED-Miniblinker, Racingshield, Barracuda 2in2 400er, KuN Filter, Stahlflex, Beleuchtet, REALE 117 DB
3.Platz Anreise ´09, 3.Platz Technik ´10
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#24
*winkt*

Hehe,....Hinterradbeleuchtung....hehe.
Da sind meine Leds ja harmlos dagegen.
Jaja, das heilige Ösiland - Bulle nix wissen - Bulle nix strafen. Laughing

So long.
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#25
cthulhu schrieb:Hab genau gesehen wie Du neidisch rübergesehen hast. Big Grin
Hättest du unter mein Visir gesehen wär dir ein leicht verwirrtes lachen aufgefallen, dass nichts mit Neid zu tun hat Wink
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#26
Rubino schrieb:
cthulhu schrieb:Hab genau gesehen wie Du neidisch rübergesehen hast. Big Grin
Hättest du unter mein Visir gesehen wär dir ein leicht verwirrtes lachen aufgefallen, dass nichts mit Neid zu tun hat Wink

Das leicht verwirrte Lachen ist doch dauerzustand.

"duckundweg"
Richy aka Cthulhu
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#27
cthulhu schrieb:Das leicht verwirrte Lachen ist doch dauerzustand.
Endlich hatts einer kapiert Laughing

Trejvic schrieb:Ich denke wir brauchen hier nicht weiter machen bis sich jemand zu uns gesellt, der richtig Ahnung hat. Halbwissendiskussionen sind echt anstrengend!

Alles was nicht unter Rücklicht, Frontscheinwerfer, Standlicht, Blinker, Zusatzscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, oder Positionsleuchten (vorne weiߟ, Seite gelb, hinten Rot) fällt, ist während der Fahrt verboten.
Im Stand darf das Kirmeskarussell leuchten wie es will, dann muss aber gewährleistet sein, das dies nicht in der Bewegung geschehen kann.

Alles was unter oben genannte Punkte fällt darf Mit passendem E-zeichen und vorschriftsmäߟiger Einbaulage auch in LED Ausführung sein.
Die farbe muss natürlich auch stimmen, z.B. ne Sondergenehmigung für blaues Blinklicht werdet ihr wohl kaum bekommen.
Zum E zeichen, beispielsweise ein Scheinwerfer mit E11 Zeichen ist in Deutschland NUR als Nebelscheinwerfer zulässig.
Mancher Tüvler lässt das zwar durchgehn da E11 für nen Englischen Frontscheinwerfer steht, hilft einem im Endeffekt aber auch nicht Wink
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#28
Trejvic schrieb:Ich denke wir brauchen hier nicht weiter machen bis sich jemand zu uns gesellt, der richtig Ahnung hat. Halbwissendiskussionen sind echt anstrengend!

Was möchtest Du denn noch wissen Think Think Think ???

So denn, Sascha.
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#29
Ehrlich gesagt blick ich nicht ganz durch:
Blaue Tachobeleuchtung ist nicht ok... Aber der Koso geht in Ordnung?
Dann kann es schonmal nicht an der Farbe generell liegen. Ok! Nun könnte einer sagen Tachoeigenbauten sind nicht auf Lesbarkeit und so weiter getestet. Aber hey! Es wurden nur die Birnchen gewechselt... Ganz ohne Löten. Und was ist dann mit selber gemachten Tachoscheiben (in es unter den Mitgliedern viele schöne gibt)? Auch alle verboten weil nicht auf Lesbarkeit getestet? Oder weil beim Umbau irgendwas vom Tacho kaputt gegangen sein könnte?!

Also was will ich?
Wie wärs mit einer transparenten Gesetzgebung was und warum es verboten ist. Wo ich nachschlagen kann was ich machen darf ohne eben tagelang googlen und solche Diskussionen führen zu müssen.
Gruߟ Ben

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#30
wer hat denn überhaupt behauptet, dass ne Blaue Tachobeleuchtung illegal ist? solange wie du deinen Tacho gut ablesen kannst, er dich nicht blendet oder ablenkt, sollte niemand was dagegen einzuwenden haben...
1.weiteste Anreise Norden2010
2.Motorradquiz Norden2010
3.weiteste Anfahrt Ansbach2008
2.weiteste Anfahrt Ansbach2013
Umbauten:Xenon,LED-Miniblinker,LED-Kennzeichenbel.,blaues umgeschweiߟtes Geweih,SaitoII-Heizgriffe,Blaue LEDs und 2in2 Barracuda Carbon
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