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Was erlaubt der TÜV an LED's?
#31
Steve-o schrieb:wer hat denn überhaupt behauptet, dass ne Blaue Tachobeleuchtung illegal ist? solange wie du deinen Tacho gut ablesen kannst, er dich nicht blendet oder ablenkt, sollte niemand was dagegen einzuwenden haben...
Ist in meinen Augen deutlich herauszulesen.
Daniel schrieb:Also beim Tacho weiߟ ich das es 100%ig nicht erlaubt ist. Weder beim Motorrad noch beim Auto.
Rubino schrieb:Alles was nicht unter Rücklicht, Frontscheinwerfer, Standlicht, Blinker, Zusatzscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, oder Positionsleuchten (vorne weiߟ, Seite gelb, hinten Rot) fällt, ist während der Fahrt verboten.
Gruߟ Ben

Kawasaki GPZ 500S, EZ: 7/94, 60 PS, <30000km, Hashiru 2in2, Rizoma Blinker vorne, Halbes Candy Wine Red

Ich bremse auch für... ne... wegen Blondinen!
NRW-Stammtisch! Jeder 2. Sonntag im Monat im Cafe Hubraum Solingen!
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#32
Einerseits siest du das zu eng, wenn du meine Aussage darauf bezogen zitierst,
andererseits: Was glaubst du warum dieser Ganganzeigenbausatz im bereich der Stvo nicht zulässig ist ?

Trejvic schrieb:Wie wärs mit einer transparenten Gesetzgebung was und warum es verboten ist. Wo ich nachschlagen kann was ich machen darf ohne eben tagelang googlen und solche Diskussionen führen zu müssen.
Laughing
Sei stolz auf dein Heimatland Whistle
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#33
Rubino schrieb:Sei stolz auf dein Heimatland Whistle

Bin ich! Mit all seinen Stärken und Schwächen *seufz* :romance-ballandchain:
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#34
Trejvic schrieb:
Steve-o schrieb:wer hat denn überhaupt behauptet, dass ne Blaue Tachobeleuchtung illegal ist? solange wie du deinen Tacho gut ablesen kannst, er dich nicht blendet oder ablenkt, sollte niemand was dagegen einzuwenden haben...
Ist in meinen Augen deutlich herauszulesen.
Daniel schrieb:Also beim Tacho weiߟ ich das es 100%ig nicht erlaubt ist. Weder beim Motorrad noch beim Auto.

So ein Schwachsinn...
Im Innenraum kannst du machen was du willst...In meinem Auto leuchtet der Tacho komplett blau,das Display und sogar die Innenraumleuchte und weder Polizeit(die mich regelmässig rauszieht) noch TÜV haben was dagegen gesagt. Das einzige was beim TÜV einmal kam "Das Innenraumlicht ist ganz schön blau" darauf hab ich nur gesagt lieber das Licht als ich und damit war das weggelacht Wink

Meines Wissens brauchst du nicht mal nen Tacho, du darfst nur nicht zu schnell fahren und das was vorhanden ist muss funktionieren und somit auch lesbar sein.

Mir wurde aber auch mal gesagt, das anbauen einer Unterbodenbeleuchtung ist nicht illegal, illegal wäre nur der Betrieb im Straßenverkehr!Und als Einstiegsbeleuchtung wäre es legal.Dafür leg ich meine Hand allerdings nicht ins Feuer...
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#35
Trejvic schrieb:Wenn sich das jetzt auf Tachobeleuchtung beziehen soll, was ist denn dann z.B. mit dem Koso mit seiner blauen Hintergrundbeleuchtung? Think
Ich denke mal es sind zusätzliche (nicht unbedingt notwendige) "Leuchteinheiten" gemeint. Das ersetzen einer vorhandenen Tachobeleuchtung durch eine (Bleiben wir bei dem Beispiel) blaue wird wohl in Ordnung sein, sofern die Lesbarkeit gegeben ist und der Fahrer nicht durch Blenden o.Ä. abgelenkt wird. Ansonsten dürfte der Koso doch gar nicht erlaubt sein.

bei nem koso ist das okay, weil das gerät als ganzes eine eg-abe hat.

und wenn du bei dem serientacho die beleuchtung veränderst (also auf blau,grün,was auch immer), dann müsste ganz streng genommen das leuchtmittel auch geprüft sein.
aber in hardt beim küs haben die mir erzählt, das die farbe egal ist. solange man alles lesen kann, es nicht übertrieben hell ist und die farbe der warnleuchten nicht verändert wird passt das schon.

aaaaber wenn dir die karre abfackelt, zahlt das deine versicherung nicht. es ist ein "unprofessioneller eingriff in die fahrzeugelektrik". dazu zählt übrigens auch ein autoradio, das man selber eingebaut hat. Laughing
2002er D alias "The Schlachtfeld" / Weiߟ Matt / Nackisch

2001er Ducati 748S Biposto / Rosso Anniversary

[Bild: http://images.spritmonitor.de/342977_5.png]
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#36
Spezialistz schrieb:dazu zählt übrigens auch ein autoradio, das man selber eingebaut hat. Laughing
Doh
Gruߟ Ben

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#37
Spezialistz schrieb:es ist ein "unprofessioneller eingriff in die fahrzeugelektrik".
Hat sich ja doch gelohnt ne e-techniker ausbildung zu machen Big Grin
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#38
Rubino schrieb:
Spezialistz schrieb:es ist ein "unprofessioneller eingriff in die fahrzeugelektrik".
Hat sich ja doch gelohnt ne e-techniker ausbildung zu machen Big Grin

Ja, hat schon Vorteile.

Wenn ihr schon nicht am Moped beleuchten dürft hätte ich da ne Alternative. Big Grin
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Richy aka Cthulhu
----i wear black till i found something darker----
GPZ 500A (EX500C) Bj.93, +50tkm, 60PS. LED-Miniblinker, Racingshield, Barracuda 2in2 400er, KuN Filter, Stahlflex, Beleuchtet, REALE 117 DB
3.Platz Anreise ´09, 3.Platz Technik ´10
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#39
cthulhu schrieb:Wenn ihr schon nicht am Moped beleuchten dürft haätte ich da ne Alternative. Big Grin
Is bestimmt verboten Laughing
Sieht zumindest verboten aus ... im dunklen schei&%$ und nur den Sack beleuchtet ... Snooty
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#40
Die Farbe wechselt von blau auf rot mit steigendem Gestank Laughing
und wenns gefährlich wird blinkts rot Laughing
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#41
Morpheus schrieb:Meines Wissens brauchst du nicht mal nen Tacho, du darfst nur nicht zu schnell fahren und das was vorhanden ist muss funktionieren und somit auch lesbar sein...

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§57 Geschwindigkeitsmeߟgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeߟgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie...


Somit dürfte das erledigt sein...

(75/443/EWG) RICHTLINIE DES RATES vom 26. Juni 1975
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das
Geschwindigkeitsmeߟgerät in Kraftfahrzeugen

4. VORSCHRIFTEN
4.1. Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muߟ sich im direkten
Sichtfeld des Fahrers befinden, und der Anzeigewert muߟ sowohl bei
Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein.


Mehr habe ich dazu nicht gefunden... es muss demnach die Erkennbarkeit des Anzeigewertes zu jeder Tageszeit gewährleistet sein... wie auch immer. Somit kann es m.E. auch keine Vorschrift hinsichtlich der Belechtungsfarbe geben. Und die Tachobeleuchtung hat auch keine Auߟenwirkung... Think

Grüߟe, Sascha.
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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#42
Hmm, dann war ich in dem Punkt ob Tacho oder nicht falsch informiert, zuminderst stimmt das mit der Farbe Rolleyes
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#43
Nochmal zu dingen wie Unterbodenbeleuchtung:


Dekra schrieb:Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäuߟert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden
Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Der letzte Satz is nich uninteressant Wink
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