Hey Leute,
ich bräuchte nur mal eben eine Bestätigung. Ist mein erster Reifenwechsel und ich möchte ja nichts Falsch machen .
Hatte mich jetzt durch die Reifen-Theads gelesen und hab mich jetzt (große Überraschung ) für den BT 45 entschieden und sofort bei Mopetreifen.de zusammengesucht. Das sind jetzt die:
- 120/70-17 58H TL BT45F
- 140/70-17 66H TL BT45R
mit dem D-Model darf ich ja die 120/140 Kombination fahren und ich brauche doch auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, muss auch nicht zum TÃv und die Eintragen lassen oder hab ich jetzt was durcheinander geschmissen?
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Wie wärs mal mit ner Vorstellung ?
Marius schrieb:... ich brauche doch auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, muss auch nicht zum TÃv und die Eintragen lassen oder hab ich jetzt was durcheinander geschmissen? Klingt alles sehr verwirrt
Stehen die Reifen in deinen Papieren ?
Ja ? Dann steht da auch welchen du brauchst.
Nein? Dann:
Schau mal im Downloadbereich, such dir die zu deinem Motorrad passende Unbedenklichkeitsbescheinigung,
und da steht dann auch drin welchen du dir kaufen musst.
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wenn ich mich nicht irre kannst du nur 120/140 fahren wenn du eine Einzelabnahme machst.
Aber frag da mal Martin...
Ist richtig. Fahren darfst du normal nur den 110/130er.
Und der Vorderreifen MUSS BT45F G heissen. Sonst illegal. Schmerzliche Erfahrung beim TÜV...
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Marius schrieb:- 120/70-17 58H TL BT45F
- 140/70-17 66H TL BT45R
Hi,
vorne benötigst du den BT 45 F G.
Aber das steht auch alles in der Unbedenklichkeitsbescheinigung im Download-Bereich...
Gruß
Sebastian
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Ich war erster
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Mist bscene-hanged:
Gruß
Sebastian
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Marius schrieb:...Hatte mich jetzt durch die Reifen-Theads gelesen .....
http://www.gpz.info/viewtopic.php?f=32&t=36
http://www.gpz.info/viewtopic.php?f=13&t=8656
Marius schrieb:.....mit dem D-Model darf ich ja die 120/140 Kombination fahren .....und ich brauche doch auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, muss auch nicht zum TÃv und die Eintragen lassen
Marius schrieb:....oder hab ich jetzt was durcheinander geschmissen?
....denke schon, falls du die Links oben mal genauer durch schaust.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
Den BT45F G gibt es aber nur in 110/70 und nicht in 120/70 -> zu mindest nur so bei mopetreifen.de gefunden.
Hatte glaube auch vergessen zu erwähnen, dass das Motorad auf 34 Ps gedrosselt ist.
Marius
Edit:
Okay, ich glaube es hat sich alles erledigt...
Im Brief steht:
110/70 und 130/70
Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis Beachten*
zu 15.1 und 15.2: Nur Birdgestone G549 vo. und G550 hi., od. Dunlop K275FJ vo und K275J hi.
...damit fällt der BT45 ja generell schon raus, nich?....
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Nö! Dafür gibts ja Gutachten! Besonders dann, wenn die im Schein vermerkten Modelle nicht mehr produziert werden.
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Marius schrieb:...damit fällt der BT45 ja generell schon raus, nich?....
nein.
"Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu sehen.
Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Ãnderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2-und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.
Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. "
quelle: http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-r_r...indung.htm
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Extra für Marius: Verstau dieses Dokument unter der Sitzbank und montier die auf dem Dokument angesprochenen BT45. Genau diese!!
120/140 ist möglich, dann aber nur mit Einzelabnahme!
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Jep, 120 vorn und 140 hinten ist nur mit Einzelabnahme legal. Aber die Links dazu hat man weiter oben ja schon gepostet *g*
Vier Finger zum Gruß erhoben
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
Sooo...
war heute mal in meiner Werkstatt des Vertrauens und habe mich da Beraten lassen...
also das mit den 120/140 verwerfe ich mal, weil es mir doch schon etwas teuer wird...bin ja noch Schueler und kann nicht ganz so auf großem Fuß leben xD.
Also dann. Nachdem ich ihn auf den Bt45 angesprochen hatte wurde mir ein anderer Emplohlen. Der Michelin Pilot Activ. Mir wurde erzählt das dieser Reifen im Gegensatz zu dem Bt45 eine höhere Laufleistung aufweise und vom Handling/Fahrferhalten gleichwertig bis besser währe. Außerdem wurde mir gesagt das der Michelin ein neueres Konstrukt währe als der BT45, sprich später Entwickelt und somit noch weiter verbessert. Dies klang für mich eigentlich recht logisch.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat er für mich sofort mit ausgedruckt.
Habe bei mopedreifen.de geguckt, da währen die Reifen 20 Euro günstiger, allerdings mit 14 Tagen Lieferzeit. Ist mir defenitiv viel zu lange, weil ich wirklich kaum/kein Profil mehr habe.
Vielen Dank euch nocheinmal für eure schnellen, guten und wirklich hilfreichen Antworten.
Marius
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Ich bin folgender Meinung
Längere Laufleistung => Härtere Gummimischung => weniger Haftung => weniger Kurvenspass
Alles hat seine Vor- und Nachteile! (ausser Bier)
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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