Hallo GPZ´ler,
mir ist gestern was blödes passiert. Ich bin mit dem Bremspedal für hinten hängen geblieben und das Metallstück wo man edn fuß draufstellt zum bremsen hat sich nach oben gebogen.
Ich habe dieses wieder nach unten gebogen, aber bedenken das es eventuell angerissen sein könnte.
Kann man dieses evntuell mit 1-2 punkten festschweißen oder mekkert dann der tüv?
[Bild: http://img6.imagebanana.com/img/ejv63zl9...l6LCIW.jpg]
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Zum Überbrücken sicher eine Möglichkeit. Aber auch zur eigenen Sicherheit mittelfristig besser ersetzen - also Augen auf Ebay etc. richten. TÜV und Bremse? Da muss bestimmt ein Prüfdokument mitgeführt werden, dass die Schweissarbeit dokumentiert... (Röntgenbild etc.) - nee, k.A. Wenn der die Naht, oder die Punkte überhaupt entdeckt... Aber im Grunde ist es eine dauerhafte Ãnderung des Originalzustands und führt so erst mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
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ometa schrieb:Aber im Grunde ist es eine dauerhafte Ãnderung des Originalzustands und führt so erst mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wenn es anständig gemacht ist und nicht hingepfuscht, dann wird niemand die Betriebserlaubnis löschen
Gruss Martin
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Ja sicher, es kann ja auch bedeuten, dass der Originalzustand dadurch wieder hergestellt wurde. Das sagt dir dann der Prüfer, für was er sich entscheidet
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Hast du bedenken das es angerissen ist, oder IST es gerissen ?
Martin (webmaster) schrieb:Wenn es anständig gemacht ist und nicht hingepfuscht, dann wird niemand die Betriebserlaubnis löschen  Wie auch, original ist das auch geschweißt.
Und so genau schauen nur die wenigsten Tüv Prüfer hin, das die diese Schweißpunkte aus japanischer Kinderarbeit
von professionellen Deutschen unterscheiden können
Das auf dem Bild ist nebenbei ein Hebel von ner D
Hier ein bildes meines.....
[Bild: http://img3.imagebanana.com/img/sozq77f8...AG0012.jpg]
an der eingekreisten stelle ist ein riss zu sehen, sitz aber noch fest das teil
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ometa schrieb:Aber im Grunde ist es eine dauerhafte Ãnderung des Originalzustands und führt so erst mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
 Nein.... die BE erlischt nicht.... es ist eine Reparaturschweißung, die fachgerecht durchgeführt bestimmt nicht zum Erlöschen der BE führt...
§19StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Ãnderungen vorgenommen werden, durch die
1. 1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. 2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. 3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird....
Klick: Interessante Datei
Grüße, Sascha
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unsere schlosser haben alle einen meisterschein im schweißen und auch genug schweißgeräte um es fachmänisch zu erledigen, ich denke mal das sollte nicht das problem sein =)
es ist ja keine verschlechterung vom schweißen, sondern eher eine verbesserung da, die stabilität ja noch verstärkt wird (denke ich mal)
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Der Hebel kann von einem Schweißer bedenken los geschweißt werden, wenn er die nötigen Berechtigungsscheine besitzt, wird er mit der richtigen Technik die Reparatur ausführen.
So neben bei, auch Rahmen können geschweiß werden, ich hätte sowas gedurft......
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Baujahr und Unfallfreiheit erfragen.
Ob eine fachgerechte Behebung eines Unfallschadens, oder eine vorsätzliche, nachträgliche Ãnderung vorliegt, kann man erst nach dem Schweissen entscheiden, oder?
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ometa schrieb:Ob eine fachgerechte Behebung eines Unfallschadens, oder eine vorsätzliche, nachträgliche Ãnderung vorliegt, kann man erst nach dem Schweissen entscheiden, oder? 
Eine Reparaturschweißung zur Herstellung eines Urzustandes ist keine technische Ãnderung im Sinne des §19 StVZO...
Grüße, Sascha
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So hier nach dem Schweißen + Lackieren aus der Spraydose xD
[Bild: http://img6.imagebanana.com/img/qqam3yhk...144543.jpg]
sieht doch aus wie neu
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