06.10.2006, 15:10
Hi
ich hab mein Teil heute bekommen,hat zwar etwas länger gedauert ist aber hier
Gruss
ich hab mein Teil heute bekommen,hat zwar etwas länger gedauert ist aber hier

Gruss
eBay Problem
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06.10.2006, 15:10
Hi
ich hab mein Teil heute bekommen,hat zwar etwas länger gedauert ist aber hier ![]() Gruss
06.10.2006, 15:34
Holle\;p=\"23673 schrieb:So, wirklich (hast theoretisch schon recht)? Aber praktisch sieht die Sache ganz anders aus! Du kannst da zehnmal auf deine Gewährleistung pochen. Wenn sich der Verkäufer weigert, schauste dumm aus der Wäsche! Kein Gericht wird sich ernsthaft damit abgeben, wenn es um solche "Peanuts" geht. Erst wenn es um ein paar Hundert Euro geht, werden die aktiv.orangerider\;p=\"23650 schrieb:Sorry Jungs (und Mädels), aber ihr kauft bei eBay mit Privatkauf.Nein, das stimmt nicht. Die einzige Möglichkeit im Betrugsfall ist, bei eBay Antrag auf Käuferschutz zu stellen, aber da sind die Aussichten auf Erfolg auch relativ gering.
06.10.2006, 15:38
ebay schreibt immer wenden sie sich an die Polizei und erstatten Anzeige wegen Betrug,mehr machen die auch nicht
![]() Gruss
06.10.2006, 15:44
sauger64\;p=\"23734 schrieb:ebay schreibt immer wenden sie sich an die Polizei und erstatten Anzeige wegen Betrug,mehr machen die auch nichtDoch, man kann nach 60 oder 90 Tagen einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Doch vielversprechend ist der nicht, da er zuerst mal von eBay bewilligt werden muss und die werden natürlich alles tun, nicht zahlen zu müssen. Bei einem stattgegebenen Antrag bekommt man einen Anteil seines Gelds von eBay - je nach Höhe des Kaufpreises - erstattet, abzüglich Eigenbeteiligung.
06.10.2006, 17:24
orangerider\;p=\"23736 schrieb:wenn man seine ware nicht bekommt sollte man auf jeden fall eine betrugsanzeige machen.sauger64\;p=\"23734 schrieb:ebay schreibt immer wenden sie sich an die Polizei und erstatten Anzeige wegen Betrug,mehr machen die auch nichtDoch, man kann nach 60 oder 90 Tagen einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Doch vielversprechend ist der nicht, da er zuerst mal von eBay bewilligt werden muss und die werden natürlich alles tun, nicht zahlen zu müssen. weil 1. überlegt es sich der jenige nochmal und schickt dir die wahre noch oder das geld damit das verfahren eingestellt wird. oder 2. er macht das immer so und hat schon ein paar anzeigen und wird dadurch jetzt wirklich schwierigkeiten bekommen. auf jeden fall anzeigen. das ist die letzte möglichkeit die man auch ausschöpfen sollte. MfG Jürgen ![]()
06.10.2006, 19:26
Zitat:Kein Gericht wird sich ernsthaft damit abgeben, wenn es um solche "Peanuts" geht. Erst wenn es um ein paar Hundert Euro geht, werden die aktiv. woher wollt ihr das immer alle wissen?habt ihr richter und polizisten,anwälte/staatsanwälte inna familie.außerdem kann es schon helfen wenn sich die polizei meldet.weil der wohnt noch zu hause undwenn dann die polizei mit der mutter oder vater spricht....das problem ist daß viele leute wegen ein "paar" euro keinen aufstand machen.der andere,den ich angeschrieben habe hat sich ja gemeldet und gemeint daß es nicht zu verkauf gekommen ist.also einmal paket verschlamt,pc kaputt,beim 2. kam erst gar nichts zu stande?hat wohl nur drauf gewartet daß das geld ankommt und da der andere auf ne nachricht gewartet hat...das wären schon 2 wo es n bissl komisch ist.
06.10.2006, 20:19
genau ich gebe Sir Geffory vollkommen recht.
jeder sollte eine anzeige machen der sowas erlebt. dann würden solche leute es sich 2x überlegen ob sie das nochmal machen würden. auch wenn das verfahren eingestellt wird. bei der 2. oder 3. anzeige wird der statsanwalt dann auch hellhörig. glaubt es mir. MfG Jürgen ![]()
07.10.2006, 00:48
Natürlich sollten Geschädigte eine Anzeige erstatten! NIRGENDWO hab ich geschrieben, dass man den Verkäufer bei Verschulden nicht anzeigen solle. Aber man muss auch Beweise haben, bloße Beschuldigungen und Vermutungen sind nicht ausreichend.
Man soll sich aber eben nicht zuviel Erfolg davon versprechen. Klar kann man Glück haben und der potentielle Betrüger lenkt (u.U. schon vorher, bzw. evtl. wegen vorangegangener Delikte) ein und erstattet einem das Geld. Aber es gibt eben dafür keine Garantie.
07.10.2006, 01:57
Es ist keine bloße Beschuldigung oder Vermutung, wenn man zahlt und keine Ware bekommt, nach angemessener Wartezeit.
07.10.2006, 02:28
gths\;p=\"23766 schrieb:Es ist keine bloße Beschuldigung oder Vermutung, wenn man zahlt und keine Ware bekommt, nach angemessener Wartezeit.Was ist angemessen? Wo ist das definiert? Zählen nur Werktage oder auch WE und Feiertage? Was, wenn man nicht täglich seine Mails lesen kann?
07.10.2006, 11:30
Ich denke es ist kalr, dass man nach 6 Wochen seine Ware haben sollte, trotz aller Verzögerungen. Selbst, wenn dem Verkäufer die Bude abfackelt, der PC in Rauch aufgeht, der Strom abgeschaltet, sein Router kaputt geht undundund. Egal was passiert, aber in dieser Zeit sollte sich etwas arrangieren lassen (Kumpel, Internetcafe) Und wenn die Ware mit in Rauch aufgegangen ist beim ABfackeln der Bude, kann man in dieser Zeit auch das Geld zurück überweisen.
07.10.2006, 12:18
ich denke auch das 6 wochen eine angemessene wartezeit ist.
MfG Jürgen ![]()
07.10.2006, 14:46
sehe ich genauso gths !beweisen läßt sich das leicht.er meint er hätte es versichert weggeschickt, also gibt es ne nummer zu dem paket.wenn ich oder meine eltern das paket annehemn gibt es ne untrschrift(oder halt nicht,wie in diesem fall)ich nemhe meinen kontoauszug mit zur polizei und mehr brauche die ja fast nicht, natürlich noch die mail wo eBay mir mitteilt daß ich das teil ersteigert habe.eigentlich sind 6 wochen schon inakzeptabel(meine meinung) aber das lasse ich noch durchgehen.aber wie gesagt, es gibt IMMER mittel und wege mit dem käufer in kontakt zu treten.wenns zu viele probleme sind überweise ich das geld einfach zurück.abgesehen davon,welcher haushalt, wo die kinder noch mit den eltern zusammen wohnen hat nur 1 pc?wenn ich überlege wieviel computer wir in diesem haus stehen haben...
07.10.2006, 16:25
Auch noch ne möglichkeit,geld zurückverlangen,sonst kommst du mit ein paar kumpels(mit den moppeds natürlich)vorbei 200km ist doch nicht die welt.,dann gibts was auf die mütze. [Bild: http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/a045.gif]
07.10.2006, 16:40
Andy\;p=\"23788 schrieb:Auch noch ne möglichkeit,geld zurückverlangen,sonst kommst du mit ein paar kumpels(mit den moppeds natürlich)vorbei 200km ist doch nicht die welt.,dann gibts was auf die mütze.Da wären ja dann selbst die Spritkosten höher als der Kaufpreis. ![]() |
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