17.03.2012, 01:01
Moin Leute,
ich habe da folgendes Gefunden und würde da gerne eure Meinung zu hören:
»7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen
a) Krafträder der Klasse A2 und
b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.«
Demnach dürfen auch Inhaber eines im Sommer 2012 erworbenen »A beschränkt« ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren, da der geänderte § 76 FeV dies so erlaubt.
Ich fahre grade mit 34Ps (Blende im Vergaser) - Bj. 1988.
Kriegt man die irgendwie auf 35kW :
Gruß
Marvin
ich habe da folgendes Gefunden und würde da gerne eure Meinung zu hören:
»7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen
a) Krafträder der Klasse A2 und
b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.«
Demnach dürfen auch Inhaber eines im Sommer 2012 erworbenen »A beschränkt« ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren, da der geänderte § 76 FeV dies so erlaubt.
Ich fahre grade mit 34Ps (Blende im Vergaser) - Bj. 1988.
Kriegt man die irgendwie auf 35kW :
Gruß
Marvin