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Bugspoiler abbauen ?
#1
Hey!

Sagt mal...
Darf ich denn den Bugspoiler der GPZ einfach abbauen.
Oder muss das eingetragen werden Wink?

Gruߟ und Dank,

Nemenos
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#2
Der muss ausgetragen werden Wink
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#3
Was ist die Strafe fürs nicht tun Wink?
Das lohnt sich doch fast nicht wegen dem Teil zum Amt zu gehen oder?
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#4
Meine hat schon 2 mal die HU beim TÜV und eine Polizeikontrolle überstanden ohne das der fehlende nicht ausgetragenen Bugspoiler beanstandet wurde, bin mir nicht sicher ob der wirklich ausgetragen werden muߟ da die GPZ als Grauimport Anfang der 90er Jahre zum Teil auch Original ohne Bugspoiler verkauft wurde!
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#5
Lass den Bugspoiler lieber dran...sieht besser aus. Wink
Rein rechtlich müsstest du ihn austragen lassen.

Allerdings weiߟ ja kein Prüfer ob der Bugspoiler dran gehört oder nicht und wenn der Schlosshund nicht knurrt. Whistle
Wir wurden bei einer HU auch schon gefragt ob der Bugspoiler original sei. Rolleyes

Gruߟ
Sebastian
GPZ EX500 D5, 60PS, Pearl Black, LED Miniblinker, Hashiru/Barracuda 2in2, schwarze Scheibe, Stahlflex, Gabelstabi, Schaltblitz und weitere Kleinigkeiten...
GPZ EX500 A4
Simson KR51/2 L, RAL 5020, Simson S51, Flashrot
Lada Niva, 1700i, Bj.2012, diverse Optimierungen...
Lada 2101, 1200, Bj.1979
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#6
Guardian schrieb:Lass den Bugspoiler lieber dran...sieht besser aus. Wink
Good Post!

Wenn du nur mal kurz ohne fahren willst, wegen Dreck oder so. Dann lass ihn einfach weg..
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#7
also ich würde mir da überhaupt keine Gedanken drüber machen. Wenn Du ihn weglassen willst, bau ihn ab und fertig. Da fragt Dich das ganze Leben lang kein Mensch danach, ob der drangehört... (ausser hier im Forum, ob Dir das so gefällt Big Grin )
Vier Finger zum Gruß erhoben Smile
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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#8
Najut... Dann weg dat Ding Wink
Danke euch !
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#9
Alles eine Frage worum es geht. Gehts um Geld, kanns plötzlich wichtig werden. Beispiel: der Bugspoiler ist Teil der Karosserie und damit in der ABE des Krads beschrieben. Fehlt dieser, kann das Stand/Fahrgeräusch des Krads höher sein, was wiederum ein Verstoß gegen die Umwelt darstellt (ähnlich Veränderung der Abgasanlage) mit hohem Bussgeld und Punkten in Flensburg (zumindest noch) belegt ist.
Desweiteren werden die aerodynamischen Eigenschaften des Krads verändert. Solltest du einen Unfall haben, kann ein gewiefter Anwalt oder Gutachter der Versicherung dies als Ursache oder Begünstigung eines Sturzes heranziehen! und z.B. Geldforderungen deinerseits deswegen verweigern (und die Richter glauben solchen Leuten leider, weils ja unrechtens geändert wurde), ein Gegengutachten würde nötig etc.pp.(Auch wenn einige Moppeds ohne Verkleidung stabiler fahren als mit).
Weiterer Fall: du überfährst einen Fussgänger/Radfahrer/Kind (unabhängig von deiner Gesundheit danach) bist du, auch unverschuldet, immer Schmerzensgeldpflichtig (Unterlegenenhaftung). Das Opfer hätte möglicherweise 2 Reifenabdrücke auf der Brust, ein paar gebrochene Rippen. Ohne Bug kämen Verbrennungen durch die nun ungeschützten Krümmer und ein Hautaufriss mit entsprechenden Untergewebeverletzungen durch die nun freistehende Ölablasschraube und Kühlrippen der Ölwanne dazu(von Hauptständer mal ganz abgesehen), mit entsprechendem Öleintrag und z.B. Bauchfellentzündung, Entstellungen durch Narben etc. Der Gutachter deiner Versicherung sagt nun, durch die Eigenmächtige Veränderung am Motorrad sind zusätzliche Verletzungen am Opfer entstanden, die bei Ordnungsgemäߟ angebrachtem Bugspoiler nicht entstanden wären und verweigert die Übernahme der zusätzlichen Behandlungs- und Schmerzensgeldzahlungen. Dann darfst du privat dafür aufkommen, wenn das Opfer bzw. dessen Krankenversicherung es einklagt (wird sie!). Läߟt´ das Ding von TÜV austragen, biste ausm Schneider, weils eben nicht mehr zum Fahrzeugumfang gehört, die ABE (= Allgemeine Betriebserlaubnis, die an Musterfahrzeugen zur Erlangung der Zulassung nach STVZO vom Hersteller / Importeur beim KBA beantragt wird) durch den TÜVler entsprechend für dein Krad geändert wurde (er zeichnet verantwortlich, daß durch die Veränderung die Betriebsgefahr des Krades nicht erhöht wird!).
Wie so oft, solang nix passiert ist alles gut, aber wenns um Geld geht, wirds sehr amtlich...
maecaenic
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#10
maecaenic schrieb:Alles eine Frage worum es geht. Gehts um Geld, kanns plötzlich wichtig werden. Beispiel: der Bugspoiler ist Teil der Karosserie und damit in der ABE des Krads beschrieben. Fehlt dieser, kann das Stand/Fahrgeräusch des Krads höher sein, was wiederum ein Verstoß gegen die Umwelt darstellt (ähnlich Veränderung der Abgasanlage) mit hohem Bussgeld und Punkten in Flensburg (zumindest noch) belegt ist.
Desweiteren werden die aerodynamischen Eigenschaften des Krads verändert. Solltest du einen Unfall haben, kann ein gewiefter Anwalt oder Gutachter der Versicherung dies als Ursache oder Begünstigung eines Sturzes heranziehen! und z.B. Geldforderungen deinerseits deswegen verweigern (und die Richter glauben solchen Leuten leider, weils ja unrechtens geändert wurde), ein Gegengutachten würde nötig etc.pp.(Auch wenn einige Moppeds ohne Verkleidung stabiler fahren als mit).
Weiterer Fall: du überfährst einen Fussgänger/Radfahrer/Kind (unabhängig von deiner Gesundheit danach) bist du, auch unverschuldet, immer Schmerzensgeldpflichtig (Unterlegenenhaftung). Das Opfer hätte möglicherweise 2 Reifenabdrücke auf der Brust, ein paar gebrochene Rippen. Ohne Bug kämen Verbrennungen durch die nun ungeschützten Krümmer und ein Hautaufriss mit entsprechenden Untergewebeverletzungen durch die nun freistehende Ölablasschraube und Kühlrippen der Ölwanne dazu(von Hauptständer mal ganz abgesehen), mit entsprechendem Öleintrag und z.B. Bauchfellentzündung, Entstellungen durch Narben etc. Der Gutachter deiner Versicherung sagt nun, durch die Eigenmächtige Veränderung am Motorrad sind zusätzliche Verletzungen am Opfer entstanden, die bei Ordnungsgemäߟ angebrachtem Bugspoiler nicht entstanden wären und verweigert die Übernahme der zusätzlichen Behandlungs- und Schmerzensgeldzahlungen. Dann darfst du privat dafür aufkommen, wenn das Opfer bzw. dessen Krankenversicherung es einklagt (wird sie!). Läߟt´ das Ding von TÜV austragen, biste ausm Schneider, weils eben nicht mehr zum Fahrzeugumfang gehört, die ABE (= Allgemeine Betriebserlaubnis, die an Musterfahrzeugen zur Erlangung der Zulassung nach STVZO vom Hersteller / Importeur beim KBA beantragt wird) durch den TÜVler entsprechend für dein Krad geändert wurde (er zeichnet verantwortlich, daß durch die Veränderung die Betriebsgefahr des Krades nicht erhöht wird!).
Wie so oft, solang nix passiert ist alles gut, aber wenns um Geld geht, wirds sehr amtlich...
maecaenic

um es mit den Worten von Badesalz zu sagen: "....do musch mol lache....höhöhöhö...." Big Grin Big Grin Big Grin
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#11
maecaenic schrieb:Wie so oft, solang nix passiert ist alles gut, aber wenns um Geld geht, wirds sehr amtlich...
Jo, deswegen hab ich auch nur geschrieben das der ausgetragen werden muss.
Ob jemand mal ohne fährt, oder den dauerhaft abbaut muss jeder selbst wissen.
Aber hier zu schreiben: "Mach doch, da fragt keiner mehr nach" finde ich nicht richtig.
Mag sein das dumme aaS das nicht merken, und mancher von der Rennleitung auch nicht.
Aber wenn es dann zum Schadensfall kommt ist die kacke am dampfen .... nicht für den der's geschrieben hat,
sondern den der sich dran orientiert hat.
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#12
Rubino schrieb:...Aber hier zu schreiben: "Mach doch, da fragt keiner mehr nach" finde ich nicht richtig.
Mag sein das dumme aaS das nicht merken, und mancher von der Rennleitung auch nicht.
Aber wenn es dann zum Schadensfall kommt ist die kacke am dampfen .... nicht für den der's geschrieben hat,
sondern den der sich dran orientiert hat.

Die Wahrscheinlichkeit für sowas halte ich für dermassen gering, da ist das Risiko höher, sich beim Aufsteigen aufs Moped vor der Ausfahrt das Genick zu brechen Smile
Ausser "uns" weiss doch eh keiner, wann und wo bzw. ob da ein Spoiler dran gehört.

Aber der lieben Ordnung halber (und damit manche ruhiger schlafen können) revidiere ich meine Aussage und bestehe ab jetzt darauf, dass sämtliche Bugspoiler dieses Planeten nach der Demontage umgehend auszutragen sind. Bei Probefahrten ohne Bugspoiler ist derselbe mitzuführen, um bei Verkehrskontrollen und/oder Unfällen nachweisen zu können, dass der komplette Verkleidungssatz vorhanden ist. *g*

Leider sind manche Dinge hier in diesem Land so fürchterlich kompliziert, weil jeder Furz in irgendeinem Paragraphen geregelt ist.
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#13
ich bin auch ohne frontmaske und bugspoiler zum tüv gefahren und mit plakette nach hause...

prüfer: "die hat doch sonst vorne ne verkleidung, ne?"
ich: "joa.. hatte nen unfall, die ist in mehere teile zerlegt..."
prüfer: "ist ja eh nur ne halbschale, da ist das eigentlich egal....."


wahrscheinlich kann ich bei der ducati im schadensfall auch dafür belangt werden, das mein auspuff zu laut und kein deckel auf der kupplung ist.. Rolleyes

mir ist auch noch keiner übern weg gelaufen, wo nach nem unfall die reifen oder sowas überprüft wurden.
2002er D alias "The Schlachtfeld" / Weiߟ Matt / Nackisch

2001er Ducati 748S Biposto / Rosso Anniversary

[Bild: http://images.spritmonitor.de/342977_5.png]
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#14
Spezialistz schrieb:ich bin auch ohne frontmaske und bugspoiler zum tüv gefahren und mit plakette nach hause...
...mir ist auch noch keiner übern weg gelaufen, wo nach nem unfall die reifen oder sowas überprüft wurden.

Psssst, sowas dürfen wir hier nicht schreiben Smile
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#15
Nur so als Info: vor einigen Jahren unterhielt ich mich auf einem Bikertreffen mit einem Typen über meinen Unfall und was die Versicherung alles versucht hat, um meine zu damaligen Zeit lächerlichen Schmerzensgeldforderungen (durch einen Anwalt) zu minimieren und die Karenzzeit für Meldung von Spätschäden zu drücken.
Es wurde tatsächlich nur zu 2/3 geregelt. Also wurde die Forderung etwas erhöht und ich bekam 300! Mark (offener Trümmerbruch Schienbein, Bruch Wadenbein, Schlüsselbein, Blasenquetschung, etc. 6Wo. Hospital und 3 mon. Krücken. Ebenfalls wurde am Materialschaden abgezogen.

Da wurde an Hand von im Halbdunklen gemachten Polizeilichen Unfallfotos eine Aufprallgeschwindigkeit ermittelt, nach deren Rückrechnung in Bezug auf Brems- und Rutschspuren bei mittlerer Verzögerung eines Krades blablabla eine Ausgangsgeschwindigkeit meinerseits von 55km/h errechnen lieߟ, was dann zu 10%! zu schnell aufgebauscht wurde, ich also selbst Schuld wär, eidesstattlich vom Gutachter der Versicherung. Mein Einwand, die Aufprallgeschwindigkeit wäre nur 19,5 km/h gewesen und das dann nur 49km/h rauskämen galt nicht.

Der Biker stellte sich dann als Unfallgutachter vor und meinte, daß das übliche Praxis bei Versicherungen wäre, und erzählte eben diesen Fall mit dem Überfahren und den größeren Körperverletzungen. Er konnte damals dies nicht widerlegen und die Versicherung bekam Recht.

Meinen Fall, meinte er, da hätte er mehr rausholen können, wg. eben meiner Überlegung der geringeren Aufprallgeschwindigkeit. Hätte dann 500 Mark bekommen...... Das Gutachten wäre aber locker im 4stelligen Bereich gelegen.

maecaenic
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