Moin,
maecaenic schrieb:...daß das übliche Praxis bei Versicherungen wäre... warum habe ich bei solchen Aussagen immer diesen urgewaltigen Brechreiz!?! Vielleicht weil ich so etwas selber erlebt habe ... Das ist wie bei den Krankenkassen und allen anderen Versicherern. So lange sie dein Geld wollen bist du als Kunde König. Aber wehe du brauchst mal den Versicherer !
Radius
Tsts,
also als ich meine Zette gekauft und endlich vor der Türe stehen hatte waren die ersten Maßnahmen:
1. waschen, putzen
2. Bugspoiler anbringen
Kann also nicht ernsthaft mitdiskutieren, aber schön, dass es verschiedene Meinungen zum Thema Schönheit gibt
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Also, hier wurde geschrieben, daß es grau importierte GPZ ohne Bugspoiler gab, die offensichtlich eine Zulassung (und eine Versicherung) bekommen haben. War mir zwar neu, wird aber wohl stimmen.
Nehmen wir mal den Fall des überfahrenen Fussgängers mit Brandverletzungen durch die Krümmer, und stellen uns mal vor, der arme Knecht wird gleich zweimal überfahren.
Einmal von einer original unbespoilerten, und später nochmal von einer Gpz mit nicht ausgetragenem Spoiler.
Die Versicherung, die für beide Maschinen den selben Tarif aufruft, würde also in dem ersten Fall uneingeschränkt zahlen müssen, im zweiten bräuchte sie das nicht. Und das alles völlig im Einklang mit den Gesetzen.
Ah ja.
Noch spannender wird das, wenn der original unbespoilerte Motorradfahrer sich einen solchen dranmacht, ohne ihn einzutragen.
Wird der gebeutelte Fußgänger jetzt zum DRITTEN MAL überfahren (scheiß Tag heute...) und kriegt die Spoilerspitze in die Rippe, könnte die Versicherung also wieder die Zahlungen einschränken - bei völlig umgekehrter Sachlage, aber mit dem selben Argument wie im Zweiten Fall.
Der eine oder andere, der mir hier gerade folgen konnte, wird verstehen, daß der liebe rex unter diesen Umständen eine gewisse "leck mich" Haltung einnimmt, ganz nach Belieben mit oder ohne Spoiler rumfährt und sich über diesbezügliche Probleme erst dann Gedanken macht, wenn es soweit ist.
Lieber Rex,
in unserem Herzen sind wir doch alle Partisanen und/oder Anarchisten. Unser Leben wir von Richtlinien und Gesetzen und gesellschaftlichen Normen eingeengt, so daß wir gerne vesucht sind (auch ich), auf individuelle Art all denen einen Finger zu zeigen, quasi unseren eigenen Rachefeldzug mit persönlicher Befriedigung zu gestalten, getreu dem Motto: ich hab mitten auf den Roten Platz geschissen! (Gut, die Hose hatte ich nicht runtergezogen.)
Du machst es, ich auch.
Aber wenn die Frage nach der Legalität gestellt wird, muß die Antwort eben entsprechend lauten.
Ein Grauimport erhält eine Ausnahmegenehmigung zur Zulassung, dies steht im (alten) Brief! auf der letzten Seite. Hier ist das Fzg genau beschrieben, wenn die Ausstattung nicht dem in der ABE für das Standardrodukt beschrieben abweicht.
Die Versicherungen richten sich nur nach der Leistung des Motors, ansonsten nimmt die Vesicherung an, daß das Krad der der STVZO entspricht. Veränderst du eigenmächtig was, tut es dies nicht mehr. Ist die Ãnderung abgenommen, entspricht es wieder der STVZO. Klingt doof, ist aber so.
Deswegen, jeder soll tun und lassen, was er für richtig hält, solange er mit den Konsequenzen Leben kann.
Die Frage muß jederfür sich selbst beantworten.
Let´s Rock!
maecaenic
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Soweit ich mich richtig entsinne, steht in den Nutzungsbedingungen des Forums drin, dass wir von sämtlichen Haftungen ausgeschlossen sind.
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@Martin: Ich hoffe deine Aussage bezüglich dem Inhalt der Ratschläge war nicht so ernst gemeint sonst bräuchte sich hier ja keiner mehr anmelden
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dann darfst du das im zweifelsfalle gerne zensieren.
Ãöhm - heißt das wenn ich für meine 2in1 Anlage ein Lock in den Bugspoiler geschnitten habe, dass dies letztentlich auch eingetragen sein müsste? Ist ja ne bauliche Veränderung an einem Orginalteil, welches eine Eintragungspflicht bei Veränderung bedarf...
Überleg mich gerade eh, ob ich den wieder demontiere, weil er einfach so schrecklich vibriert bei 2000rpm. Alternativ würde ich sonst ne Dämmatte verwenden und Ihn damit auskleiden - auch hier wieder bauliche Veränderung... sozusagen.
Wozu suche ich eigentlich ständig nach konformen Bauteilen, wenn man mit solchen unscheinbaren "Kleinigkeiten" eh schon von der Versicherung in den Popo getreten wird?
Frags schrieb:Ãöhm - heißt das wenn ich für meine 2in1 Anlage ein Lock in den Bugspoiler geschnitten habe, dass dies letztentlich auch eingetragen sein müsste? Ist ja ne bauliche Veränderung an einem Orginalteil, welches eine Eintragungspflicht bei Veränderung bedarf...
Überleg mich gerade eh, ob ich den wieder demontiere, weil er einfach so schrecklich vibriert bei 2000rpm. Alternativ würde ich sonst ne Dämmatte verwenden und Ihn damit auskleiden - auch hier wieder bauliche Veränderung... sozusagen.
Wozu suche ich eigentlich ständig nach konformen Bauteilen, wenn man mit solchen unscheinbaren "Kleinigkeiten" eh schon von der Versicherung in den Popo getreten wird?
Auch wenn dein Ãrger und damit verbundener Zynismus über solche Sache offs. ebenso groß ist wie meiner:
(in der Tiefe meines Herzen bin ich tief anarchistisch!)
Wenn die Anlage an deinem Motorrad typgeprüft ist und dafür der Bugspoiler ausgeschnitten werden muß, daß sie passt, ist diese Ãnderung Teil der Gesamtabnahme und damit eine "genehmigte"und überprüfte Ver(Ab)änderung und von der Prüforganisation entsprechend im beim KBA hinterlegten Mustergutachten beschrieben (wie sich das gehört mit Millimeterangaben und Radien! Wenn ich Händigkeitsbereich auch was für ein Keder angebaut sein muß.). Lach nicht, ist so. Deutsche Gründlichkeit! In frühen Zeiten unserer Republik von "zum Handeln gezwungener Politiker" eingeführte Regeln zur Senkung von Unfällen bzw. deren Schwere.
Dämmmatten sind keine bauliche Veränderung.
maecaenic
Mmmh - ich meine in der ABE etwas von "Anpassungen" gelesen zu haben, glaub aber nicht das die so gründlich dort beschrieben waren. Muss mal bei Gelegenheit nachschau`n. Ich hab es halt so gemacht, dass es gepasst hat, ohne mir den Bugspoiler weiter am Auspuffrohr schmelzen zu lassen. Den Bugspoiler tiefer zu setzen wollt ich halt net, weil meine Auffahrt entsprechende Bodenfreiheit benötigt. Ich mach mich mal schlau.
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