05.06.2013, 12:09
Ich würde mir zuerst einmal den Kaufvertrag genauer anschauen. Da der Spaß schon ein Jahr her ist, kann es sein, dass hier nix mehr is mit Gewährleistung; die kann bei einer gebrauchten Sache durchaus wirksam auf ein Jahr beschränkt werden.
Wie gesagt, sie KANN, muss aber nicht. Wenn du da sicher sein willst und der Werkstattheini sich darauf beruft, wäre Rechtsberatung angesagt.
@Hannes: Les mal §475 II, bist doch bestimmt im Seminar...
Gruß
Robin
Wie gesagt, sie KANN, muss aber nicht. Wenn du da sicher sein willst und der Werkstattheini sich darauf beruft, wäre Rechtsberatung angesagt.
Hannes500 schrieb:Dann wende dich an den Händler und der hat das in Ordnung zu bringen, kostenlos!
@Hannes: Les mal §475 II, bist doch bestimmt im Seminar...

Gruß
Robin