nach fast 30 Jahren Abstinenz hab ich mir am Wochenende eine offene Ex500D zugelegt.
Warum solange kein Moped? Zuerst zu teuer und später keins wegen der Kinder. Jetzt ist genügend Geld da und Kinder sind mit der Schule fertig. Ich dachte mir lieber mit 50 nochmal loslegen statt es mit 60 bereuen es nicht getan zu haben.
Warum eine Exe?
Zufall, mir ist eine 94‘er mit 19tkm checkheftgeflegt in absoluten Top Zustand für kleine Taler zugeflogen. Einfach mal Glück gehabt.
Am Freitag kommen 2 neue BT46( Freigabe hab ich von Bridgestone, häng ich mal an) drauf und dann gehts wieder los.
War schon Lustig(schwitzig) die erste Fahrt. Ich wusste gar nicht wie Eckig man Kurven fahren kann wenn man total aus der Übung ist....
Na dann HERZLICH WILLKOMMEN und viel Spaß beim Wiedereinsteigen.
Und immer dran denken Lack oben Gummi unten.
Zur Reifenfreigabe, die soll ja inzwischen nicht mehr gültig sein. Was da aber
genau vor sich geht betreffs der Reifenfreigaben entzieht sich meiner Kenntnis,
gibt dazu wiedersprüchliche Infos im Netz. Ich weiß nur, das der Dekra-Prüfer
den 130 BT45 für hinten extra eintragen wollte, damit ich keine Probleme bekomme.
Allerdings habe ich die GPZ mit offener Leistung eintragen lassen und das ging nur per
Einzelabnahme, da die Maschine in D angeblich nur Leistungsreduziert importiert wurde,
bzw. nur leistungsreduziert von Kawasaki Deutschland in den Verkehr gebracht wurde.
Im offiziellen Fahrzeugregister, zumindest bei der Dekra, gibt es keine GPZ 500 mit 60 PS.
Ich fahre die BT 45/46 also weiter wie bisher, soll mich erst mal einer drauf hinweisen.
Herzlich Willkommen hier im Forum! Viel Spaß, viele Grüße, rex
@c-de-ville Steh grad auf dem Schlauch, weshalb soll die Reifenfreigabe für den BT46 schon nicht mehr gültig sein? Ist doch quasi gerade erst auf dem Markt für die "D"?
Reifenfreigaben sollen im allgemeinen nicht mehr gültig sein.
Angeblich muss alles eingetragen werden, gibt dazu aber im
Netz unterschiedliche Infos. Diese Reifenfreigabe wäre somit
nur als Eintragungsunterlage zu betrachten. Vielleicht hat da
jemand genauere Infos, da gerade beim TÜV gewesen oder
in eine Kontrolle gekommen.
(28.07.2020, 22:52)c-de-ville schrieb: Reifenfreigaben sollen im allgemeinen nicht mehr gültig sein.
Angeblich muss alles eingetragen werden, gibt dazu aber im
Netz unterschiedliche Infos. Diese Reifenfreigabe wäre somit
nur als Eintragungsunterlage zu betrachten. Vielleicht hat da
jemand genauere Infos, da gerade beim TÜV gewesen oder
in eine Kontrolle gekommen.
ich war im Mai beim TÜV, da wurde nix beanstandet wegen der Reifenfreigabe.
Meine Vermutung: Fahre 10x zum gleichen Tüver und 10x entscheidet der sich anders für ein und das selbe Bauteil.
Da scheint mein TÜV nicht so pingelig zu sein. Bin gerade mit 16jahren alten Reifen 2mm durch. Hab nicht mal einen Hinweis dazu, nur ein Lob für den Zustand des Motorrades im allgemeinen. Ich pack die 46‘er jetzt drauf und gut ist.
Herzlich willkommen im Forum und viel Spaß mit der GPZ
Ich war im Mai beim TÜV und wollte mir die BT 45, die für hinten ja die Freigabe brauchen, gleich schon mal eintragen lassen und der Prüfer meinte er weiß von nichts, dass es eine neue Regelung gibt, wenn ich die Freigabe habe dann passt das so
Anscheinend gilt das Eintragen auch nur für Reifen die ab 2020 gefertigt wurden, von letztem Jahr die dürfen noch bis 2025 gefahren werden, dann müssen abweichende Reifengrößen auch da eingetragen werden
Bei Änderung der Größe mag das richtig sein, die "D" von Zornfeld hat aber original ja schon die richtige Größe der BT45/46 in den Papieren stehen. Wüsste nicht, was man da noch eintragen sollte.
Hab jetzt keine Papiere zur Hand, sind bei der 500er keine Reifenfabrikate und Typen eingetragen?
Bei der 900er stehen Modelle drin, die es höchstens noch im Deutschen Museum gibt, darum geht‘s.
Doch, in meinem alten Brief sind auch ein paar Uralt-Reifen aufgeführt.
Dennoch versteh ich das, was ich so im Netz gefunden hab, so, dass auch künftig eine Freigabe recht, wenn die DIMENSION nicht geändert wird.
Also wenn ein 130er Dunlop eingetragen ist, ich aber für nen 130er Bridgestone eine Freigabe habe, reicht das nach wie vor.
Wenn ein 120er Dunlop eingetragen ist, und ich hab einen 130er Bridgestone mit Freigabe, muss der künftig eingetragen werden.
Alles unter Vorbehalt, das scheint ein komplexes Thema zu sein.
Hier mal was vom ADAC dazu:
(30.07.2020, 03:45)rex schrieb: Alles unter Vorbehalt, das scheint ein komplexes Thema zu sein.
Genau das meinte ich, je mehr man ließt je mehr unterschiedliche Infos bekommt man dazu.
Aber der ADAC ist schon mal eine halbwegs verlässliche Quelle.
30.07.2020, 22:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2020, 22:50 von Rubino.)
Ich kenne jetzt den originalen Gesetzestext nicht:
aber beim ADAC steht es so,dass wenn man Beispielsweise den 120 Dunlop eingetragen hat der 120er Bridgestone /Conti /Metzler ohne Freigabe etc. gefahren werden darf.
Aber will man nun z.B. nen 130er fahren, muss dieser eingetragen werden, und die alte Unbedenklichkeitsbescheinigung dient lediglich noch um beim Prüfer guten Willen zu erzeugen.
An und für sich ist das eine gute Sache, der Entfall der lästigen Herstellerbindung ... gut so lange alles original ist.
Das ganze gilt dann eben erst für Reifen mit Produktionsdatum ab 2020, deswegen gibt es wohl im Moment noch so wenig Klagen darüber.