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Hallo,
das Einzige was mir jetzt noch zu einem ungestörten Fahrvergnügen fehlt ist ein Satz neuer Reifen. Da ich eh endlich mal auf Bridgestone wechseln wollte und nun auch muss, da Metzler die bei mir eingetragenen Lasertec nicht mehr zu produzieren scheint, hatte ich die BT46 ins Auge gefasst. Aber irgendwas scheint ja schon wieder von unserem lieben Gesetzgeber geändert worden zu sein. Kann ich die jetzt einfach draufziehen? Oder muss ich jetzt wirklich wieder zum Amt?
der roadrunner
Kawasaki GPZ 500S EX500A, Baujahr 1992, 60PS, 111.000km
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Ich fahre die auf 2 A m-Modellen seit 12 bzw. 5 Jahren und hatte beim Tüv nie Probleme.
Gruß c-de-ville
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So lange du keine tiefgreifenden Änderungen am Fahrzeug vorgenommen hast, darfst du alles fahren was der eingetragenen Große entspricht und eine EG Bauartgenehmigung hat.
Hersteller und Reifenname sind in dem Falle irrelevant.
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Danke erstmal für eure Antworten. Das hilft mir schonmal weiter.
Allerdings irritieren mich halt Texte wie solche hier:
https://www.vodafonemail.de/portal/publi...-210390-08
der roadrunner
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Naja, die A hat ja eine ABE-Zulassung und da muss man halt wieder zum Graukittel. Ich muss demnächst auch hin und meine Dunlops eintragen lassen, da der Satz aus 2019 jetzt auf war.
Vorne Dunlop Arrowmax GT601 100/90/16
Hinten Dunlop Arrowmax Streetsmart 130/90/16
Den Dunlop fahre ich, da ich Bridgestone nicht mag und ich muss sagen, der Dunlop ist ein super Reifen der auch noch sportlich aussieht.
Die altbackene Optik des BT46 stört mich nämlich zusätzlich.
Schade, das es noch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Metzeler Roadtec 01 Diagonal für die A gibt, denn die passenden Größen sind vorhanden.
Ich muss wirklich sagen, da hat der TÜV uns wirklich nen schönes Ei ins Nest gelegt.
Orginalgröße hinten: 120/90/16
einziger Hersteller der Orginalgröße: Heidenau
Würde ich mir den Heidenau aufziehen: NEIN
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Wem sollte dieser Beitrag jetzt helfen.
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(07.06.2022, 11:27)c-de-ville schrieb: Wem sollte dieser Beitrag jetzt helfen.
Gute Frage, zumal ich ja schon 130 hinten eingetragen habe.
der roadrunner
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Mach den BT drauf, das ist ein fantastischer Reifen.
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Wird gemacht!
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Und bei 111.000 km bist Du den noch nie gefahren? Da hätte ich gern eine Rückmeldung wenn Du eine Aussage drüber treffen kannst.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2022, 22:38 von roadrunner.)
Nö, ich roll seit 20 Jahren nur auf Metzler rum. War halt immer irgendwie blöd, da immer nur einer runter war.
der roadrunner
€dit: Sind jetzt auch schon 112.500km und es werden wieder mehr.
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Wenn Du nur die Originale Reifengröße von 120/90 16 in deinen Fahrzeugpapieren stehen hast, musst Du die Einbauabnahme machen und in die Papiere eintragen lassen, da der BT 46 erst ab 2020 produziert wurde.
Bridgestone Bereifungsempfehlung.pdf (Größe: 470,26 KB / Downloads: 18)
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(10.06.2022, 02:17)roadrunner schrieb: (07.06.2022, 11:27)c-de-ville schrieb: Wem sollte dieser Beitrag jetzt helfen.
Gute Frage, zumal ich ja schon 130 hinten eingetragen habe.
der roadrunner
(15.06.2022, 22:53)Kawa-C schrieb: Wenn Du nur die Originale Reifengröße von 120/90 16 in deinen Fahrzeugpapieren stehen hast, musst Du die Einbauabnahme machen und in die Papiere eintragen lassen, da der BT 46 erst ab 2020 produziert wurde.
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Muss auch nochmal zum Verständnis fragen: den BT 45 in der Größe 130/90/16, den ich jahrelang mit dem Freigabepapier problemlos aufziehen durfte, der muss jetzt plötzlich eingetragen werden? Wie wäre es , wenn ich noch einen BT 45 von 2019 hätte?
Darf man BT45 und BT46 mischen?
Hat jemand vergleichende Erfahrungen zu BT46 und BT45 auf der GPZ?
Gruß Joe
GPZ 500 S A Modelle 4,2 L/100 km GS 500 E Z 440 Z440LTD ZZR 600E DR 350 Wir sollten mehr nachdenken...vor allem vorher!
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Hey Joe,
lange nix von dir gehört, zum Eintragen kann ich nur sagen, das bei der einen GPZ die ich per Einzelabnahme auf 60 Ps habe eintragen lassen, mir der DEKRA-Prüfer den 130er gleich mit eingetragen hat.
BT 45 und 46 darf man mischen.
BT 46 ist beim Fahren unauffällig, er soll aber nicht so zum Sägezahn neigen, soweit bin ich aber noch nicht.
Gruß Micha
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