20.07.2007, 18:33
Hallo!
Ich hab mir im Laufe meiner Entdrosselung jetzt auch den BT 45 aufgezogen. Die Reifengröße des Hinterrades ist ja jetzt eine andere als in dem Fahrzeugschein steht.
Trotzdem braucht man den größeren Reifen nicht eintragen lassen! Ich habe von meinem Kawa-Händler eine Gutachterliche Stellungnahme mit TÜV-Stempel bekommen, dass ich den Reifen fahren darf und dass er NICHT abgenommen/eingetragen werden muss. Nur den Wisch muss ich immer mit mir führen.
Also an alle, die auch vor haben, auf den BT 45 zu wechseln: ihr braucht kein Geld für eine Eintragung ausgeben!
Gruß, Sebastian
Ich hab mir im Laufe meiner Entdrosselung jetzt auch den BT 45 aufgezogen. Die Reifengröße des Hinterrades ist ja jetzt eine andere als in dem Fahrzeugschein steht.
Trotzdem braucht man den größeren Reifen nicht eintragen lassen! Ich habe von meinem Kawa-Händler eine Gutachterliche Stellungnahme mit TÜV-Stempel bekommen, dass ich den Reifen fahren darf und dass er NICHT abgenommen/eingetragen werden muss. Nur den Wisch muss ich immer mit mir führen.
Also an alle, die auch vor haben, auf den BT 45 zu wechseln: ihr braucht kein Geld für eine Eintragung ausgeben!
Gruß, Sebastian