Hi,
Sinn und Verstand ist nicht erkennbar, aber:
Feld (3): Prüfziffer - zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer -
Bei elektronischer Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil II durch den Inhaber der Typgenehmigung
bzw. dessen Vertreter, ist zu jeder Fahrzeug-Identifizierungsnummer eine Prüfziffer
(Anlage 2) zu errechnen und in das Feld (3) einzutragen.
Bei Erfassung durch die Zulassungsbehörde ist die vom Hersteller eingetragene Prüfziffer zu übernehmen.
Zur Vermeidung von Erfassungsfehlern ist eine Gegenprüfung, ebenfalls nach dem
Modulo-11-Verfahren, vorzunehmen (Anlage 2).
Ist keine Prüfziffer vorhanden, ist ein Strich ( - ) einzutragen.
Anlage 2:
Berechnung der Prüfziffer zur FIN nach dem Modulo-11-Verfahren
Die Prüfziffer dient der Vermeidung von Erfassungsfehlern bei der Datenaufnahme durch
die Zulassungsbehörden. Für diesen Zweck ist wie folgt zu verfahren:
- Der Inhaber einer EG-Typgenehmigung oder einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der jeweilige Vertreter hat die Prüfziffer zur FIN nach dem Modulo-11-Verfahren zu
berechnen und in Teil II, Feld 3, einzutragen.
- Die Zulassungsbehörden haben bei Eingabe der FIN und der (bereits vergebenen)
Prüfziffer stets eine Prüfziffern-Kontrollrechnung nach dem Modulo-11-Verfahren
vorzunehmen. Die hierbei errechnete Prüfziffer ist mit der erfaßten Prüfziffer zu
vergleichen. Bei Abweichung ist die Eingabe der FIN zu überprüfen (Schreib-/
Erfassungsfehler).
Die Prüfziffer darf weder von den Programmen der Zulassungsbehörden automatisch
gesetzt, noch vom Sachbearbeiter manuell ermittelt und eingetragen werden. Ist in den
für die Zulassung oder Umschreibung vorgelegten Unterlagen keine Prüfziffer zur FIN
angegeben, ist in die Zulassungsbescheinigungen, Feld 3, ein Strich (-) einzutragen.
Die Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer (FIN) ist wie folgt zu berechnen:
a) Jede Stelle der FIN wird, beginnend von rechts nach links, mit den Gewichten 2 bis 10
und 2 bis 9 multipliziert. Steht in einer Stelle der FIN ein Buchstabe, so wird hierfür der
Ziffernteil seines EBCDIC-Codes berücksichtigt. Dieser Ziffernteil lautet wie folgt:
A = 1 J = 1
B = 2 K = 2 S = 2
C = 3 L = 3 T = 3
D = 4 M = 4 U = 4
E = 5 N = 5 V = 5
F = 6 O* = 0 W = 6
G = 7 P = 7 X = 7
H = 8 Q = 8 Y = 8
I = 9 R = 9 Z = 9
Anmerkungen:
⢠* Der Buchstabe "O" ist bei der Berechnung der Prüfziffer stets wie die Ziffer Null
zu behandeln (abweichend von der EBCDIC-Code-Tabelle).
⢠Die Buchstaben Ã, Ã, à sind bei der Berechnung der Prüfziffer wie A, Null, U zu
bewerten.
⢠Römische Zahlen sind wie die entsprechenden Buchstaben zu bewerten.
b) Es wird die Summe der Produkte gebildet.
c) Diese Summe wird durch 11 dividiert und der Teilungsrest als Prüfziffer vergeben. Der
Teilungsrest 10 ist durch ein "X" darzustellen, um mit einer einstelligen Prüfziffer
auszukommen.
Schaust Du auch hier: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/Leitfaden.pdf">http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... tfaden.pdf</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/Anlage2_Modulo_11_Verfahren_23_03_2005.pdf">http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... 3_2005.pdf</a><!-- m -->
Ich denke, die EG Zulassungsbescheinigung hat irgendein Beamter in Brüssel geschrieben, um eine Beförderung zu erhalten. Ich selber fand den alten Fahrzeugschein besser; klar und verständlich
Hoffe, ich konnte helfen, auch wenn ich's selber nicht kapier. Zum Lesen braucht man einen Doktortitel....
Grüße, Sascha