04.04.2009, 23:32
Hallo zusammen !
Ich hab da mal eine Frage ....
und zwar habe ich die gute gpz von meinem Cousin aus der nähe von Niedersachsen übernommen. Selber wohne ich in München.
Ich will die Maschine vorerst auch nicht ummelden lassen, weil mein Cousin noch schön die Versicherung und die Steuer zahlt
Die Maschine war allerdings ungedrosselt und ich musste die Drossel so also noch einbauen was ich auch getan hab. War auch schon beim TÜV und hab die Bestätigung zur Abnahme.
Nun zum Problem. Da ich in München die Ãnderung im Fahrzeugschein nicht machen lassen kann müsste ich dafür zu dem Strassenamt in Niedersachsen .. was für mich ein bisschen zu weit ist.. Nach langem hin und her mit dem Strassenamt dort ist es mir endlich gelungen das ich die Unterlagen per Post hinschicken kann.
Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage: Wenn man die Abnahmebescheinigung für die Drossel vom TÜV hat und sie mit dem Fahrzeugschein ganz normal mitführt, ist das legitim oder kann die Polizei einem da was anhaben ? Denn eigentlich ist die Eintragung ja mit Stempel usw. vom TÜV bestätigt, also ist die Ãnderung im Fahrzeugschein nur noch Formsache??
Bin jetzt die ganze zeit immer so gefahren aber immer mit einem unguten Gefühl ... hoffe das die Eintragung via dem Post verfahren jetzt klappt !
Was meint ihr dazu ?
Ich hab da mal eine Frage ....
und zwar habe ich die gute gpz von meinem Cousin aus der nähe von Niedersachsen übernommen. Selber wohne ich in München.
Ich will die Maschine vorerst auch nicht ummelden lassen, weil mein Cousin noch schön die Versicherung und die Steuer zahlt
Die Maschine war allerdings ungedrosselt und ich musste die Drossel so also noch einbauen was ich auch getan hab. War auch schon beim TÜV und hab die Bestätigung zur Abnahme.
Nun zum Problem. Da ich in München die Ãnderung im Fahrzeugschein nicht machen lassen kann müsste ich dafür zu dem Strassenamt in Niedersachsen .. was für mich ein bisschen zu weit ist.. Nach langem hin und her mit dem Strassenamt dort ist es mir endlich gelungen das ich die Unterlagen per Post hinschicken kann.
Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage: Wenn man die Abnahmebescheinigung für die Drossel vom TÜV hat und sie mit dem Fahrzeugschein ganz normal mitführt, ist das legitim oder kann die Polizei einem da was anhaben ? Denn eigentlich ist die Eintragung ja mit Stempel usw. vom TÜV bestätigt, also ist die Ãnderung im Fahrzeugschein nur noch Formsache??
Bin jetzt die ganze zeit immer so gefahren aber immer mit einem unguten Gefühl ... hoffe das die Eintragung via dem Post verfahren jetzt klappt !
Was meint ihr dazu ?