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Nochmal Dynojet und K&N
#1
Wie schon anderen in dem anderen Thread stellt sich mir die Frage was muss nach einbau des Stage 3 und einem K&N rennsportluftfilter eingestellt werden,
die meisten die ich gefragt habe meinten auf einem leistungsprüfstand, aber als ich in meiner kleinen hinterhof werkstatt nachgefragt habe hat er gemeint er stellt mir das für 20€ ein...

eine Tüveintragung würde ich für beides zusammen auch bekommen, nur 100€
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#2
Den K&N muss man normalerweise nicht eintragen.
Das Dynojet ist aber normalerweise nicht eintragungsfähig. Wie will der das denn alles machen? Und das Einstellen will er ohne Prüfstand machen?

Ich weiߟ ja nicht...


Wink
Björn
"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."
Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
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#3
Hmmm, vielleicht stellt der das nach den Abgaswerten ein (viel Abgase = viel Verbrennung), aber dann müsste der die Abgase auch einzeln messen können, weil die sonst einfach nur zu Fett läuft.
Wie willd er die eingetragen bekommen? Aber vielleicht hat der ja Beziehungen zum TüV?

Frag doch mal nach wie der das einstellen will und ob du ganz sicher TüB darauf bekommst (ansonsten keine Bezahlung).
Gruߟ, Holle.
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#4
naja das mit dem tüv hat mir der tüvmann selber gesagt, er stand plötzlich hinter mir als ich mich mit dem werkstatt fritzen unterhalten hab,

weil stage 3 und k&n sind ja aubsolut nicht zulässig , er hat aber gemeint ich bekomms für 100€ eingetragen...
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#5
du weiߟt das den bullen eintragungen völlig egal sind wenn se ein fahrzeug prüfen. wenn der kit nicht zugelassen ist und du wirst erwischt bist du dran. Egal ob tüvi ja gesagt hat oder net. davon abgesehen das es versicherungstechnisch ein großes prob ist wenn du die motorleistung änderst und se nicht mit einem leistungsprüfstand eintragen lässt.

Das hab ich letzte woche gelernt als ich mit einem der herren der münchner motorradkontrolle geratscht hab. Zitat: "wenn das teil das du eingebaut hast nicht zulässig ist ist mir das sowas von egal ob du beim tüv ein nicken gekriegt hast oder net. Dann legen wir dir die kiste still und prüfen das erstma mit einem Tüv-Sachverständigen selber nach, sollten wir dann feststellen das es illegal ist wird es richtig teuer. Achja der Tüvi kostet ca 400€, den Stellplatz auf dem dein Fahrzeug steht bis die Ermittlung abgeschlossen ist musst du auch bezahlen, dann kommen noch die Verwaltungsgebühren und die Strafen dazu. Von den Auswirkungen auf deinen Schein mal abgesehen.
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#6
Meinst du jetzt einzelne K&N Pilze oder den Filter für die GPZ?
Der Filter, der extra für die GPZ ist, ist ja schon so zugelassen, den muss man auch nicht mehr eintragen lassen...
Das mit dem Einstellen und Eintragen stelle ich mir jetzt so spontan schwierig vor, aber das soll der dir, wie Holle schon meinte, mal erklären.
Vor allem was der TÜVler dann eintragen will. Immerhin verschlechtern sich da ja die Abgaswerte und das ist definitiv nicht zulässig...

Wink
Björn
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Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
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#7
@nina

es heist zwar no risk no fun aber... ich bin doch armer student und hab sowieso kein geld Crying or Very Sad
ihr auch einem auch jeden spass verderben Wink

@björn,

das ist ein als rennsportfilter deklariertes etwas welches es direkt für die GPZ 500s gibt und in kombination mit dynojet 2-7(also 3) empfohlen wird.
Der wird dann direkt an den vergaser gedingst ohne luftfilterkasten und so, also sieht man das rote etwas auch schon aus der ferne am rahmen vorbeiblinken...

PS ja son K&N pilz, nur Oval das er auch drauf passt

wer lust und zeit hat kann ja mal hier <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.racimex.de">http://www.racimex.de</a><!-- m --> ein bissl blättern, dort hab ich die beiden gefunden...
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#8
Ich war mir jetzt nicht sicher, welchen Filter du da genau gemeint hast...
Aber wie NINA schon gesagt hat, auch wenn du nen TÜVler findest, der dir das einträgt, heiߟt das nicht, dass das auch erlaubt ist...
Aber interessant wäre dann wirklich mal, was dir der TÜVler sagt, wie er dir das eintragen wollen würde...
Frag da doch mal nach, würde mich interessieren, vor allem der offene LuFi.

Wink
Björn
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Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
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#9
Ja kann ich machen , vieleicht schaff ich das schon bis zum wochenende...
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#10
Na, ganz so schlimm ist es auch wieder nicht, mit der Polizei.
Wenn ich für ein Teil eine Sonderabnahme habe, dann IST das Teil zulässig und die Polizei kann nichts dagegen machen.
Anders ist das wenn ich z.B. eine Sonderabnahme für einen Auspuff habe, der zwar sicherheitstechnisch vom TüV abgenommen wurde, aber der zu laut ist, dann kann einem die Polizei trotzdem was (das kann die aber auch wenn der Serien-Auspuff zu laut ist).
Es gibt gewisse Vorschriften (keine gefährlich vorstehenden Teile, ...) an die man sich halten muߟ, und auch da kann die Polizei eingreifen (trotz TüV-Segen), aber andere Düsen und ein anderer Luftfilter geährdet niemanden. Das sind keine Sicherheitsrelevanten Teile und die gefährden/irritieren auch keine anderen Verkehrsteilnehmer, also wird die Polizei da auch nichts machen können, wenn man das als Sonderabnahme eingetragen bekommt und alles vorschriftsmäߟig in den Papieren einträgt und der Versicherung mitteilt.
Meine Reifen sind so eigentlich auch nicht zulässig (120/140´er BT45), aber aufgrund der Sonderabnahme SIND die nun zulässig und die Polizei kann mir deshalb nicht an´s Bein pinkeln (ausser wenn diese Mängel haben, wie zu wenig Profil, Beschädigungen,...).

Da solltest du dich nochmal erkundigen.

Gruߟ, Holle
Gruߟ, Holle.
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#11
Klingt schon erfreulicher, aber erstmal mitte juni die rennereien wegen der normalen entdrosselung hinter mich bringen...
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#12
Hallo zusammen,

es ist auch so, dass ein normaler Prüfer nur Sachen einträgt, die er auch vertreten kann, denn es steht sein Name auf dem Gutachten. Wenn es Schwierigkeiten gibt, dann muss er herhalten. Anders sieht es aus, wenn eine Sache in einem definierten Zustand abgenommen wird und sie nach der Abnahme verändert wird. Auspuff zum Beispiel. Hier wird die Lautstärke gemessen und du würdest des db Eater absägen oder ausbauen.

Mein Prüfer hat gemeint, dass es natürlich immer sein kann, dass es Schwierigkeiten mit der Rennleitung geben kann, aber hier ist eben auch eine gewisse Diplomatie wichtig.

Patrick
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#13
och menno, ich weiߟ doch ncihtmal wie man Tieblommathy schreibt Wink

aber ich denke ich spare mir das geld vorläufig für den stage 3 und den luftfilter und investiere dann erstmal in den legalen stage 1
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#14
Stage 1 ist legal?
Wusste ich garnicht.
Das Problem dabei ist ja, dass der TÜV dir vieles eintragen kann, aber durch das Dynojet werden deine Abgaswerte schlechter, dass kann einem also nicht erlaubt werden und durch den offenen LuFi wird das Geräusch lauter, also auch nicht.
Oder sehe ich das jetzt falsch?

Wink
Björn
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Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
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#15
Naja ganz legal ist satge 1 nicht, aber der luftfilterkasten bleibt erhalten Wink und somit sieht man ihn nicht...
Und ne ABE gibts im netz auch dafür zum ausdrucken habe ich gehört...


Weiߟ net in wiefern er die abgaswerte verändert... wenn er richtig eingestellt ird wird das nicht so den unterschied machen...
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