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Probleme mit TÜV
#1
Hallo,

ich wollte heute TÜV machen lassen (GTÜ) und mir gleich noch die Entdrosselung (Reduzierscheiben), die Vogt-Lenkerstummel und die neuen Reifen (Metzeler Lasertec) eintragen lassen.

Nun mein Problem: Der Prüfer wollte mir nicht's eintragen. Der Fahrzeugbrief als Nachweis für die Leistung und die von mir vorgelegten Reduzierscheiben reichten ihm nicht. Was soll das? Im Brief steht doch alle Daten drin. Die sind zwar durchgestrichen, aber immer noch sehr gut lesbar.

Für die Lenkerstummel habe ich ein Prüfgutachten hier aus dem Forum. Er möchte aber ein Teilegutachten haben. Von den Reifen will ich mal gar nicht erst reden.

Er hat mir geraten mal zur DEKRA zu gehen. Die hätten wohl mehr Befugnisse als er. Nur leider habe ich nicht soviel Zeit.

Einige hier haben das alles doch eingetragen bekomme. Habt ihr die Prüfer bestochen?

der roadrunner
Kawasaki GPZ 500S EX500A, Baujahr 1992, 60PS, 111.000km Dance
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#2
Für manche Sachen, da gibt es Unterschiede bei den Gutachten, braucht man einen amtlichen Sachverständigen, wie das da genau abläuft kann ich dir auch nicht sagen, aber ich musste für alle meine Sondereintragungen zum Haupt-TÜV - das war allerding alles §21.

Wink
Björn
"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."
Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
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#3
Also meine Lenkerstummel sind net eingetragen. Bei der Drossel hat der Tüv auch stressgemacht. Hab die Kleine dann bei ner Werkstatt abgegeben und da kam nen Tag später die Dekra vorbei und alles war ok Smile

§21 ich könnt :wc: wenn ich das schon hör Smile

Gruߟ Tilli
Brummbrumm
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#4
Na ich dachte das Entdrosseln wäre kein Problem, das sie ja offen war. Die Werte sind ja noch einwandfrei lesbar. Nur das reichte dem Prüfer nicht als Grundlage.

Was ist §21?

der roadrunner
Kawasaki GPZ 500S EX500A, Baujahr 1992, 60PS, 111.000km Dance
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#5
"Vollgutachten gemäߟ § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre auߟer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!"
(Quelle Tüv)

Bei der Dekra geht das nach nem anderen §. Deshalb gibts da immer irgendwelche Probleme (War bei mir jedenfalls so)

Gruߟ Tilli
Brummbrumm
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#6
Hm, das trifft ja auf meine nicht zu. Sie ist seit '99 bei mir in betrieb und sie ist kein Importfahrzeug.

Ich fand es nur äuߟerst seltsam, dass er mir meine 60 PS nicht eintragen wollte, obwohl alle nötigen Daten dem Fahrzeugbrief zu entnehmen sind.

der roadrunner
Kawasaki GPZ 500S EX500A, Baujahr 1992, 60PS, 111.000km Dance
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#7
So, ich hab' mal vorsichtshalber beim Menschen von der DEKRA angerufen und ihm mein Problem geschildert. Er meinte, dass das kein Ding wäre. Na da bin ich ja mal gespannt.

der roadrunner
Kawasaki GPZ 500S EX500A, Baujahr 1992, 60PS, 111.000km Dance
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#8
erstens mal das mit den reifen stört keinen menschen, solange die größe stimmt.

hab auch die lasertec drauf, wieso sollte ich eintragen lassen, um mehr geld zu verschwenden.

die drossel dürfte kein problem sein, bei mir ist das schon 4 mal im brief geändert.

ohne jegliche gutachten. wofür auch wenn keine drin ist , dann ist keine drinne. dann hat sie halt ihre ungedrosselte nennleistung.
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#9
Zitat:erstens mal das mit den reifen stört keinen menschen, solange die größe stimmt.

Wäre schön wenn es so einfach ginge. Hier in Deutschland ist es nunmal nicht so einfach.

Zitat:hab auch die lasertec drauf, wieso sollte ich eintragen lassen, um mehr geld zu verschwenden.

Naja, ich hätt's gerne legal, alleine schon wegen der Versicherung.

Zitat:die drossel dürfte kein problem sein, bei mir ist das schon 4 mal im brief geändert.

Tja, warum er das nichtmal eintragen wollte ist mir auch schleierhaft.

der roadrunner
Kawasaki GPZ 500S EX500A, Baujahr 1992, 60PS, 111.000km Dance
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#10
roadrunner\;p=\"31624 schrieb:Hm, das trifft ja auf meine nicht zu. Sie ist seit '99 bei mir in betrieb und sie ist kein Importfahrzeug.

Ich fand es nur äuߟerst seltsam, dass er mir meine 60 PS nicht eintragen wollte, obwohl alle nötigen Daten dem Fahrzeugbrief zu entnehmen sind.

der roadrunner
ich wundere mich immer wieder was für versager in anderen städten beim TÜV arbeiten.
eigentlich sagt einem doch der gesunde menschenverstand das jemand der seine kiste offen eintragen lassen will sie auch entdrosselt hat.
oder was denkt die dumpfbacke????????
das du die drossel drinnen läst um ihn zu ärgern????????
mann mann mann was rauchen die den bei eurem TÜV?
ihre plaketten????????????

bei so etwas gibt es bei uns hier gar keine diskusion.
da müstest du warscheinlich nicht mal das bike mitbringen um das eintragen zu lassen.

so ein heinie gehört eigentlich bei seinem chef angeschwärzt denn solche dummheit solte bestraft werden.

MfG
Jürgen Smile
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#11
Es gibt leider immer wieder Menschen die jeden Morgen aufstehen und als erstes überlegen welchen Mitmenschen sie heute böses antun bzw. schikanieren können. Ob nun beruflich oder privat

Gruߟ
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
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#12
Vor allen Dingen hat man ja finanziell nur NAchteile, wenn man sie entdrosselt. Wer sollte also das eintragen lassen, wenn er trotzdem gedrosselt fährt. Ich kann ZX-9R 100%ig zustimmen. Wenn es denn wenigstens so wäre, dass bei falschem entdrosseln plötzlich 75 PS draus würden, dann wäre das Theater ja verständlich.
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#13
Tja, ich weiߟ auch nicht wie der drauf war. Vielleicht war er sauer, weil er nochmal wegen mir zurückkommen musste. Rolleyes

Ich hoffe beim DEKRA-Mann klappt das besser.

der roadrunner
Kawasaki GPZ 500S EX500A, Baujahr 1992, 60PS, 111.000km Dance
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#14
die ursache für die ganze misere liegt ein wenig anders.......

es gibt eine aufteilung über die befugnise in deutschland zwecks eintragungen mit gutachten.

für die alten bundesländer ist der tüv zuständig und für die neuen bundesländer die dekra. und solltet ihr zu einem freien sachverständigen gehen........ die dürfen nur die allgemeinen tüv-abnahmen machen. den kann man also ganz vergessen. Evil

das ist deutschland......ich liebe es.

als ex-holänder habe ich es ein wenig leichter.....wenn ich es haben möchte. Dance

aber dann wäre das leben ja so einfach.

fürs nächste mal: den richtigen sachverständigen sofort kontaktieren.

kopje
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#15
roadrunner\;p=\"31932 schrieb:.....Vielleicht war er sauer, weil er nochmal wegen mir zurückkommen musste. Rolleyes
der roadrunner

Ja logo, konnste ja auch gleich sagen. Und wir machen uns Gedanken warum dein TÜV-Onkel so böse zu dir ist. Tongue Wink

@ kopje, das versteh ich nicht ganz. Wenn ich hier zur DEKRA gehe, bekomme ich doch auch nicht nur die Hauptuntersuchung gemacht sondern auch Einzelabnahmen, ABE´s Gutachten etc.

Gutachten und TÜV Eintragungen

Eintragungspflichtig
Laut STVZO (Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung) bedarf es einer Änderungsabnahme eines staatlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV/DEKRA), wenn Fahrzeugveränderungen durch Um- oder Anbauten vorgenommen werden.

Eintragungsfrei
Alle Artikel, die mit einer ABE oder EG-Betriebserlaubnis (auch EWG-Zertifikat) geliefert werden, brauchen nicht vorgeführt und nicht abgenommen werden. Zu erkennen sind die Teile an einer E-Nummer, die eingestanzt, aufgeklebt oder eingegossen ist. Sie beginnt mit einem "e" oder einem "E". Dazu gehören (sofern kein Hinweis "ohne TÜV" vorhanden ist): Alle Auspuffanlagen, Spiegel, Seitenblinker und Rückleuchten.
Ebenfalls eintragungsfrei sind Artikel, die grundsätzlich nicht abgenommen werden müssen. Dazu zählen z.B. Stoßdämpfer, Sport-Tauschluftfilter, Domstreben, Schaltknäufe, Handbremshebel, etc.

Motorsport- und Exportartikel
Alle Artikel, die nicht eintragungsfrei sind, und für die es keine Gutachten gibt, sind mit "ohne TÜV" gekennzeichnet:
Solche Artikel dürfen im Bereich der STVZO nicht verwendet werden! Sie sind ausschliesslich für den Export oder den Motorsport bestimmt.

Übersicht
* EG-Betriebserlaubnis, ABE, ABG
Keine Eintragung/Änderungsabnahme erforderlich.
* Teilegutachten
Es wird ein Teilegutachten mitgeliefert. Eine Eintragung/Änderungsabnahme ist erforderlich.(Kann bei jeder TÜV, DEKRA, GÜS, etc. erfolgen)
* Materialgutachten
Es wird ein Materialgutachten mitgeliefert, Eine Änderungsabnahme nach §21 STVZO (Einzelabnahme) ist erforderlich.
( Kann in den alten Bundesländer der TÜV und in den neuen Bundesländer die Dekra durchführen)
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
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