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Das muss ein Scherz sein
#1
http://www.deutsche-versicherungsboerse....xxxId=4232

Shocked Shocked

Gruߟ Tilli
Brummbrumm
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#2
Hallo?

Das ist mal der größte Humbug den ich je gehört habe!!!

Das ist unmöglich deren Ernst!!!
Ich bin schockiert und durcheinander! Crying or Very Sad :x
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#3
Wenn das wirklich so sein sollte, geht ein Radfahrer dann nicht ein noch größeres Risiko ein, immerhin tragen die selten Helme und/oder andere Schutzkleidung, Beleuchtung haben die tagsüber auch nicht.....
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#4
Nee, das ist leider kein Scherz, da wurde in anderen Foren auch schon heftig diskutiert.
Meiner Meinung nach muss der Richter ein totaler Motorrad-Hasser sein. Kann es wohl nicht leiden wenn er in seinem Benz von uns verblasen wird Laughing
oder im Stau auf der Autobahn wenn wir in der Mitte langsam an ihm vorbei fahren.
Hoffentlich wird das was mit der Berufung.

Gruߟ
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
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#5
Sicher dass dieser Richter auch wirklich Promoviert hat??

Also einen an der Klatsche hat der net, das sind schon vier oder fünf...
Mit Mayo oder zum Mitnehmen? Nimm doch einfach Rauhfaser!

Dat Fell:A1, EZ 10.04.1987, 97,5tkm, Barracuda 2-1, Minis, Höherlgg, Stahlflex, Fell
Die Pommes:A7, EZ 21.05.1993, 22tmiles
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#6
:motz: :motz: :motz: Das kann ja wohl nicht wahr sein. Dieser Richter gehört sofort suspendiert Evil
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#7
ich glaube ich les nicht richtig.....grrrr.....auf die Gefahr hin, dass ich jetzt verklagt werde - dem Richter gehört mächtig mal wo draufgeklopft, damit der Wackelkontakt im Hirn wieder weggeht Wink
Vier Finger zum Gruß erhoben Smile
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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#8
Ich glaube das ist überhaupt kein Kontakt mehr vorhanden Tongue
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
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#9
Hallo,


zum Glück gibt es noch zwei Instanzen. Leider ist diese Rechtsprechung nicht neu. Aber ein so krasser Fall ist mir noch nicht bekannt gewesen.

Ich versuche als Laie das Urteil zu erklären:

I Es gibt eine Verschuldens- und eine Gefährdungshaftung (auch Betriebsgefahr genannt)
a) Verschuldenshaftung ist der Regelfall. Wenn ich schuldhaft jemanden einen Schaden, zufüge muss ich zahlen.
b) Gefährdungshaftung ist stellenweise vom Gesetzgeber (z.B. StrassenverkehrsGesetz) vorgesehen und dazu gedacht GESCHÄDIGTE zu schützen.
Der Gedanke ist, dass jemand der etwas macht, was FÜR ANDERE gefährlich ist, auch OHNE eigenes VERSCHULDEN haften muss.
Der Klassiker ist das Kind welches plötzlich auf die Strasse läuft. Obwohl den Autofahrer keine Schuld trifft, haftet er (aus seiner Haftpflicht heraus).

II Verschulden gegen sich selbst
Es liegt im Pflichtkreis des Einzelnen eigene Schäden abzuwenden. Dazu gehört in erster Linie pflichtgemäߟes verhalten. Wenn z.B. ein Fuߟgänger bei Rot über die Ampel geht, muss er sich ein Verschulden gegen sich selbst anrechnen lassen. Er bekommt nicht alles von der gegnerischen Haftpflicht ersetzt.

III Kombination aus >Verschulden gegen sich selbst< und >Betriebsgefahr<
Die Rechtsprechung verbindet die BETRIEBSGEFAHR aus BILLIGKEITSGRÜNDEN (ja, so etwas gibt es im Rechtsstaat) GEGEN den GESCHÄDIGTEN. Kurz: >Du machst etwas gefährliches (Motorrad fahren), also bist Du selber schuld, wenn dir jemand einen Schaden zufügt.<

IV Kritik:
Diese Rechtsprechung unterläuft die Gesetzgebung:
Bereits das Wort >Verschulden< ist problematisch. Aus einer Betriebsgefahr kann man keine Schuld ableiten. Also auch kein Verschulden. Betriebsgefahr ist unabhängig von jeder Schuld. Eine Verschuldensunabhängigkeit ist Sinn der Betriebsgefahr.
Der Gedanke bei der Betriebsgefahr ist, dass jeder auch ohne Schuld sehr schnell hohe Schäden verursachen kann. Man denke an die Schulklasse in die ein Auto hinein fährt. Deswegen gibt es die Haftpflicht.
Für Fahrradfahrer wird keine Betriebsgefahr angenommen. Sie haften nach den normalen Regeln. Diese Haftung unterläuft das Urteil. Das ist keinesfalls billig. In dem Prozess ging es um SCHÄDEN die dem Motorradfahrer durch den SCHULDHAFTEN Fahrradfahrer entstanden sind. Hierfür springt die Haftpflicht des Motorradfahrers eben nicht ein. Dem Fahrradfahrer ist es aber freigestellt eine PRIVATHAFTPFLICHT abzuschliessen. Wenn der Fahrradfahrer versehentlich ein Haus in Brand gesetzt hätte, müsste er auch haften.
Hätte der Fahrradfahrer nicht schuldhaft gehandelt, wäre der Motorradfahrer nicht gestürzt. PUNKT.

V Vollständigkeitshalber:
Vorliegend hat das Gericht dem Motorradfahrer ein Mitverschulden dran gehängt, nach dem Motto: >Du musstest damit rechnen, dass sich Fahrradfahrer nicht pflichtgemäߟ verhalten.<
Das wird bei Kindern regelmäߟig zu bejahen sein. Ansonsten gilt der Vertrauensgrundsatz: Ich darf damit rechnen, dass bei Rot an der Ampel die anderen stehen bleiben.

VI Konsequenzen
Logischerweise muss die Rechtsprechung das Ganze auch auf den Vorsatz ausweiten. Wenn dann jemand Öl auf die Strasse ausgieߟt, ist der Motorradfahrer selber Schuld. Im Auto wäre ihm nichts passiert. Gut er hätte die Schulklasse mitgenommen, aber kein >Verschulden gegen sich selbst<
Als nächstes wird Frauen eine Betriebsgefahr auferlegt. Werden sie vergewaltigt und der Rock war zu kurz -genau!- :
>Verschulden gegen sich selbst<.


Mit vielen Grüssen
Matthias
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#10
Oder wenn du in der Kneipe oder Disco eines auf die Nase kriegst von besoffenen SPinenrn, dann war das auch keine Körperverletzung...passiert schlieߟlich häufiger, dass alkoholisierte gewaltbereit werden und deswegen geht man das Risiko ja ein...folglich Verschulden gegen sich selbst.

Oder wenn man das konsequent weiterdenkt dürfte man ja quasi auch Polizisten straffrei erschieߟen oder verprügeln. Schlieߟlich sind die freiwillig Polizisten geworden und dass man im Dienst einer solchen Gefahr ausgesetzt ist, war denen auch vorher klar...ergo verschulden gegen sich selbst.

A pros pros...als Richter kann man auch damit rechnen bei schwachsinnigen Urteilen von der Motorradmafia eines auf die NAse zu kriegen...also auch selber schuld....wo kommen wir denn dahin....

Vorsicht!: Meine Kommentare sollen lediglich dazu dienen, in überspitzter Form den Unsinn dieses Urteils deutlich zu machen, in dem der darin formulierte Grundsatz konsequent weitergedacht wird. Sie sollen keinesfalls zu Gewalt gegen Polizisten, Richter oder andere Menschen animieren oder zu anderen illegalen Handlungen aufrufen. Auch das exisiteren einer "Motorradmafia" ist rein fiktiv.
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#11
da kann ich nur eins sagen: krass

richtig krass

unglaublich
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#12
ich glaub ich seh nich recht wasn shit
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#13
He Matthias,
Das war richtig gut, du studierst doch jura, nix mit Laie Wink
Dass das deutsche Recht nur ein "Schauspiel" ist, wo man den danderen in die Beweispflicht drängt ist mir klar. Aber bei so einem Urteil frage ich mich, ob man nicht gegen diesen Richter eine Schadensersatzklage erfolgreich durchbringen könnte.

Ich habe garnicht gewust, das Fuߟgänger freiwillig bei ROT an der Ampel stehen bleiben, das wird bei mir jetzt anders sein, wir sind doch ein freies Land oder nicht Wink
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#14
das is ja krass.

ich hab selbst gerade so etwas ähnliches am laufen.
ich wollte links abbiegen und ein autofahrer hat mich übersehen und is mir von hinten rein.
linkes bein gebrochen und mofa totalschaden.

bin ich jetzt auch selber schuld weil ich mit dem 2 rad unterwegs war und nicht mit dem auto? beim auto wäre es nur ein blechschaden gewesen
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#15
Evil Evil Evil Evil Evil Kiste Tynamit und in die Luft Sprenge die Spinnen Wohl etwas grrrrrrrrrr
Da kann man sich ja gleich denn Biker lappen an denn Hacken hängen man man.
Gruss Bernd
GPZ 500S - EX500D1 - Bj 1994 - Schwarz-Silber

Erholung an der Nordsee
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