wepps\;p=\"46175 schrieb:Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass nicht alle Verkaufsangebote mit extra Fotos vom Tacho, nicht wirklich das Vertrauen bei mir wecken.
Ist ja nur mal ein vorsichtiger Gedanke
Gruß
Wepps
Stimmt.
Wenn man irgendwo ein Fahrzeug kauft mit "Kilometerstand laut Tacho: xxxx"
kann man nichts machen, selbst wenn man feststellt daß das Fahrzeug schon doppelt so viel gelaufen hat.
"Laufleistung in Kilometer" ist was anderes, wenn das nicht stimmt kann man den Verkäufer verklagen, aber nicht wenn der das Fahrzeug mit "Tachostand, Laufleistung laut Tacho, ..." verkauft, denn damit sagt der soviel aus wie "ich habe keine Ahnung wieviel das Fahrzeug gelaufen hat, aber auf dem Tacho steht ....".
Da gab es schon massig Gerichtsurteile drüber.
Inzwischen ist es aber verboten den Tachostand zu ändern um beim Verkauf damit Profit zu schlagen.
Beim Verkauf muß inzwischen auch angegeben werden, wenn es sich um einen Austauschtacho handelt.
Gruß, Holle
Edit:
Habe gerade mal gegoogelt, es gibt inzwischen auch ein Urteil, daß der Händler auf einen stark abweichenden Kilometerstand ungefragt hinweisen muß. Das Problem ist aber, daß man dem Händler nur selten nachweisen kann, daß er die tatsächliche Laufleistung auch wirklich kannte.
Hier ist das Urteil:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.epochtimes.de/articles/2007/04/23/110505.html">http://www.epochtimes.de/articles/2007/ ... 10505.html</a><!-- m -->
Wenn ich als Händler jedoch ein Fahrzeug mit 20.000 km kaufe, dieses dann 50.000 km selber fahre und nachher mit 30.000 wieder verkaufe (obwohl es dann ja schon 80.000 runter hat), dürfte es schwer fallen mir das nachzuweisen.
Selbst wenn ein Gutachter 100%ig ausschließen kann, daß der Wagen (viel) mehr runter hat als 30.000 müsste man dem Händler nachweisen, daß er davon wusste. Wenn der Händler nun aber behauptet daß der Wagen schon vorher mehr gelaufen sein muß wird sowas schwierig.
Sollte der Händler in den Vertrag "Laufleistung: xxx" geschrieben haben kann ich den Wagen wandeln, da dieses ja nicht stimmt (ob er davon wusste oder nicht ist egal), aber wenn der nun "Tachostand,...." schreibt hat man in dem Fall verloren.
Gruß, Holle
Gruß, Holle.