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Zulassung Deutsche- / EG-Recht
#1
Hey!

Meine Freundin und ich wollen uns für unsere 500er (GS 500 E sie und ich GPZ) Miniblinker zulegen (bzw ich neue).
Dabei is das ja mit den Mindestabständen abhängig ob das Motorrad nach Deutschen oder EG-Recht zugelassen ist.

Wie is das unterschieden?!? Wann ist ein Motorrad nach deutschen oder EG-Recht zugelassen?!?
Idee: Wer in Deutschland fährt, fährt nach deutschen Recht?

Haben in ihrem Forum schon erfragt das ihre GS '95 nach deutschen Recht zugelassen ist und eigentlich die Blinker zum Scheinwerfer 100mm haben müssten (haben selbst die orig. nicht)...
Haben aber gehört das das den TÜV und die Rennleitung nich sonderlich interessiert!?!

Hab nochmal die Blinker der GS angehangen...bei der GPZ geh ich von aus das die Front bekannt ist Wink

Würden vorn und hinten von Louis mit einem 40er Arm nehmen:
[Bild: http://img2.louis.de/shop/img250/10033853_880_FR_07.JPG]


Angehängte Dateien
.jpg   gs_blinker.jpg (Größe: 7,36 KB / Downloads: 233)
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#2
Moinsen,

guckst Du hier mal

Grüߟe, Sascha
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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#3
Also ich kann dir Bilder von ner GS500E mit den obigen Blinkern zukommen lassen, hat mein Kumpel...Sieht super aus, weil alles was kleiner ist kommt auf der GS nicht gut...

Ähm ich sehs mal so, war beim Tüv wegen Spritzschutz, der meinte nur "egal ob alte oder neue Zulassung, hauptsache die lichter gehen und so aber so kleinkarriert sind wir hier nicht"

Auߟerdem dürftest ja theoretisch ja auch die Verkleidungsblinker montieren und von daher, egal rauf damit was dir gefällt...


P.s. wenn bilder gewünscht, sagsWink
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#4
ALso meine Miniblinker (siehe Link in meiner Sig, Seite 3 glaube ich) sind zu nah am Hauptlicht. Habe ich nachgemessen, 1 cm auf jeder Seite.
Allerdings hat derTÜV nur geguckt obs leuchtet, mehr net.
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#5
Insane785\;p=\"95779 schrieb:Hey!
Idee: Wer in Deutschland fährt, fährt nach deutschen Recht?

So ungefähr, kommt aber leider auch immer auf die Willkür des jeweiligen Prüfers an.


Mit nem 40er Arm bist du bei der GPz auf der sicheren Seite.
Ich hab bei mir Verkleidungsblinker verbaut (altes Modell, original Stelle)
Die sind definitiv zu nah aneinander und am Scheinwerfer. Unabhängig von Deutschem oder EG- Recht.
Hat aber noch keinen Graukittel oder Rennleiter gestört.

Hinten ist es allein aufgrund der meisten Nummernschilder oder Familienpizza-Bleche nur schwer möglich
die Blinker auf weniger als 24cm Abstand zu bringen.


Hoffe das hilft dir ein wenig Wink
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#6
Insane785\;p=\"95779 schrieb:Wie is das unterschieden?!? Wann ist ein Motorrad nach deutschen oder EG-Recht zugelassen?!?
Idee: Wer in Deutschland fährt, fährt nach deutschen Recht?

Damit hat das nur bedingt zu tun. Entscheidend ist, was im FZ-Brief in den halben ausklappbaren Seite steht. Dort findet sich entweder eine "Betriebserlaubnis" durch das das KBA (=dt. Recht) oder ein vermerk auf Erlaubnis durch Übereinstimmung mit dem EG-Recht.
Insofern ist der Hinweis auf das Baujahr 1999 nicht in jedem Fall richtig. Zwei ansonsten identische Maschinen aus dem Jahr 1999 können - je nach diesem EIntrag - verschiedenen Regularien unterliegen. Inwiefern das in der Praxis überprüft wird, is ne andre Kiste...
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