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Frage zum Führerschein
#1
Hallo,

ich hab eben in einem anderen Thread geantwortet und da ist mir beim nachschauen, seit wann ich den Führerschein hab, was aufgefallen.

Ich hab ´93 den Führerschein gemacht. Also Stufenführerschein (dieser hässliche rosa Fetzen).
Die ersten Jahre fuhr ich ne gedrosselte GPZ, später 2 Honda FT 500. Immer gedrosselt, weils mir gereicht hat. Jetzt hab ich mir vor 3 Wochen wieder ne GPZ zugelegt, aber diesmal offen, also mit 60 PS.
Als ich eben in den FS reingeschaut hab ist mir aufgefallen, das nur bis 20kw abgestempelt ist! Muss ich mir das eintragen lassen das ich offen fahren kann? Ich dachte nach 2 Jahren darf ich automatisch mehr fahren und hab mich nicht weiter drum gekümmert. Oder brauch ich jetzt nen neuen FS? Fahr ich im Moment ohne??? :ups:

Wär nett wenn jemand was dazu sagen könnte. Klar könnt ich jetzt auffem Amt anrufen, aber vielleicht interessierts ja auch noch andere hier.

Gruߟ FunTazi

PS: Kommt vielleicht jemand von euch aus der Nähe von 66386 St. Ingbert der sich meine kleine mal anschauen könnte? Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung von Mopeds (bin Dosenverkäufer *gg*) und würd gern wissen ob sie in Ordnung iss. Wär beruhigend.
Mein Meister meinte sie wär ok, aber er iss halt mehr für Autos zuständig.
Modell EX 500 A, Bj.`93, 44Kw, Grey/Black

jetzt ersetzt durch  
Bella aka BMW F800ST, EZ 10/06, 62KW, Graphitanmet.-Matt

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#2
Du musst nen neuen Führerschein beantragen, sonst ist das Fahren ohne...
Achte drauf dass die alten Klassen richtig in die neuen übertragen werden und sofern alte Klasse 3 vorhanden die Dir auch Anhänger und LKW bis 7,5t eintragen.
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#3
Ich hab meinen Lappen auch nie umschreiben lassen, hat die Grünen auch nicht gestört als ich meinen Bautz hatte. Der nette Uniformierte meinte zwar auch "Sie dürfen ja nur bis 34PS fahren :Vertrag: " Aber als ich ihn drauf aufmerksam gemacht habe, dass der Schein auch schon 10 Jahre alt ist und nach 2 jahren offen gefahren werden darf hatte er nix mehr auszusetzen.
>>>>BIKERTREFF NORDKIRCHEN<<<<

XTZ 750 '92
R1 RN19 '07
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#4
Netter Cop, gibt aber auch andere...
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#5
joerch schrieb:Netter Cop, gibt aber auch andere...

Jopp, wir befinden uns schliesslich im Land der Millionen Regeln.

Wart mal ab was Deine Versicherung aus diesem "Ist doch bloß nicht umgetragen" sagt wenn Du an einem Unfall schuld hast. Ich wette einen Kasten Becks das die Dir die Kosten zu 100% aufdrücken.
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#6
Ich musste mir damals noch die Kilometerleistung von der Zulassungsstelle bestätigen lassen und hab dann nen neuen Schein bekommen.
Sonst ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil dir noch niemand die Fahrerlaubnis für "offen" erteilt hat.
EX500D, CANDY WINE RED, Bj. 94, 54 tkm

2. Preis Schönheitswettbewerb 2015


Meine Galerie
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#7
Also, als ich meinen Motorradführerschein ( A beschränkt) gemacht habe, habe ich gleichzeitig nen neuen Führerschein (Scheckkarte) beantragt. Nach den 2 Jahren wollte ich nun auch wissen, wie das läuft mit der Genehmigung für alle Klassen. Ich hatte erst bei der Zulassungsstelle angerufen. Die meinten natürlich, ich müsse nen neuen Schein machen lassen und damit wieder die vollen Gebühren bezahlen wie schon 2 Jahre vorher. Da ich das aber nicht eingesehen habe, habe ich noch mal bei den Freunden in Grün nachgefragt. Und dort bekam ich zur Antwort, daß ich keinen neuen Schein brauche. Und bisher hat das auch noch niemand bemängelt. Schlieߟlich ist es doch eine Tatsache, daß man 2 Jahre nach Erhalt des beschränkten Scheines automatisch offen fahren darf. Wenn da jemand anderer Meinung ist, soll er es mir schwarz auf weiss zeigen, wo es steht, daß ich nen neuen Führerschein ausstellen lassen muss :Vertrag: :Vertrag:

LG

Fronti Wink
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#8
mir wurde das mal so gesagt. für deutschland ist es in ordnung, wenn man
seinen schein nach den 2 jahren von A beschränkt nicht auf A umschreiben
lässt, weil die regelung mit den 2 jahren bekannt ist. wenn man allerdings ins
ausland fahren möchte, dann muss man sich die A klasse eintragen lassen.

ich weiߟ jetzt leider nicht mehr woher ich diese information hatte. deshalb
wäre mit etwas schwarz auf weiߟ auch ganz lieb.

Sascha hast du einen tipp?
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#9
Was die Freunde in grün (bzw mittlerweile blau) einem sagen (o0 nicht schriftlich = Arschkarte im Notfall) bzw später ggf ein Staatsanwalt sagt sind zwei sehr unterschiedliche Sachen meist. Umtragen, eus dafür abdrücken, Ruhe haben. Schlimmstenfalls kann es nämlich in ner Kontrolle passieren dass man nicht weiterfahren darf, Mopped ggf sichergestellt wird (damit man ja nicht wieder damit fahren kann ohne Schein) und ne saftige Gledstrafe und Punkte kassiert, sind dass die eus für den neuen Schein wert?
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#10
Meine Frage iss scheinbar gar nicht so doof wie ich zuerst dachte Surprised

Ich denke mal, die Quintessenz ist, das ich doch aufs Amt muss. Hab nächste Woche Urlaub und werd euch davon berichten.
Aber erst mal Danke für den Versuch mir zu helfen.

Gruߟ FunTazi
Modell EX 500 A, Bj.`93, 44Kw, Grey/Black

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Bella aka BMW F800ST, EZ 10/06, 62KW, Graphitanmet.-Matt

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#11
"KLUGSCHEISSERMODUS AN" :prof:

ne ne ne ne.......das ist so nicht ganz richtig.

also unter 25 jahre muss man 34 ps führerschein machen.ab bestanden gelten 2 jahre "probezeit" mit 34 ps.danach automatisch offene leistung.ist man älter als 25 jahre kann man glei offen fahren und macht auch fahrschule auf offener karre.

darum steht das datum auf der karte (rosa schein weiss ich jetzt nicht mehr) wann bestanden wurde.also muss man nix neu beantragen.für unsere grünen freunde steht doch alles nachvollziehbar auf der karte drauf.da kann keiner was.......mann muss nur rechnen können :Vertrag:



"KLUGSCHEISSERMODUS AUS"

auch hier mal scheuen....selbe frage

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.motorradonline24.de/thread.php?postid=64788">http://www.motorradonline24.de/thread.php?postid=64788</a><!-- m -->


mfg john
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#12
Wenn ich mich recht erinnere hat der Rosa-Schein kein "Verfallsdatum" , an sowas geilen sich die Cops doch gern auf wenn sie sonst nix finden können...
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#13
kein verfallsdatum.....aber wann er ausgestellt wurde b.z.w. wann du bestanden hast.das datum zählt doch.....dann 2 jahre 34 ps fahren und das datum gibt es 100 pro.
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#14
Moinsen,

die Lösung lautet:

die alte Fahrerlaubnisklasse 1a beinhaltet automatisch die Fahrerlaubnisklassen A und A1, wobei die Klasse A nur dann gilt, wenn der Führerscheininhaber das 25. Lebensjahr erreicht hat... Mr. Green

Siehe auch : Verkehrsportal

Grüߟe, Sascha
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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#15
gpz-norden schrieb:Moinsen,

die Lösung lautet:

die alte Fahrerlaubnisklasse 1a beinhaltet automatisch die Fahrerlaubnisklassen A und A1, wobei die Klasse A nur dann gilt, wenn der Führerscheininhaber das 25. Lebensjahr erreicht hat... Mr. Green

Siehe auch : Verkehrsportal

Grüߟe, Sascha

Moin.
So hatte ich das auch noch im Kopf.
Zwar nicht ganz genauso aber denoch :danke: Mr. Green
Gruss Bernd
GPZ 500S - EX500D1 - Bj 1994 - Schwarz-Silber

Erholung an der Nordsee
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