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Parken bei Nacht oder dein Freund und Helfer
#1
Hallo zusammmen,
ich möchte euch von meiner letzten "netten" Begebenheit mit einem Polizisten und Nachbar schreiben!
Ich hatte diesen Sommer, wie es viel Andere aucg tun, mein Motorrad über Nacht vor meiner Wohnung unter der Latterne geparkt.
Also nicht besonderes.
Doch Anlass für den Freund und Helfer aus dem Nachbarhaus, mir einen Handzettel auf das Motorrad zulegen, in dem ein Auszug aus der STVO war!
Laut § XY Absatz ? ist es Verboten Kraftrader ohne eigne Beleutung bei Dunkelheit auf der Fahrbahn abzustellen!!!!
Letzte Kostenlose Ermahnung
Dre Leiter des örtlichen Busgeldstelle wär darüber sehr verwundert und verstand die Welt nicht mehr, sagte mir wörtlich das keiner seiner Mitarbeiter so ein Verwarungsgeld ausstellen würde. Seine Empfehung:" Motorradwieder dahin stellen"
Gesagt getan. Follge Verwarungsgeld von 20€ mit Unterschrift des ach so netten Nachbars.
Mein Anwalt hat zwischenzeitlich eine Einstellung des Verfahrens erricht. Überings durch den Leiter der örtlichen Busgeldstelle!! Danke an dieser Stelle.
Hat von euch auch schon mal jemand deswegen ein Verwarngeld bekommen? Ich emfinde es als Ungleichbehandlung mit anderen KfZ Steuerzahlern

Ich bin kein großer Mailer aber alle paar Tage schau ich schon mal rein

Ps meine Stadt habe ich mit absicht nicht genannnt ( brauche nicht nochmehr nette Nachbarschaftskontakte)
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#2
Ich befrage mal kurz meine Kristallkugel, sie sagt Du wohnst in Mühlheim an der Ruhr Mr. Green
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#3
Wär mir auch neu das man ein Motorrad nicht auf der Fahrbahn parken darf.

Auߟerdem: Hat die GPz Licht, sogar eine Parkleuchte, die hätt ich dann einfach mal angemacht.
Oder eben aufm Bürgersteig geparkt.

Hat der nette Nachbar ne Adresse ?
Wir schreiben doch soooo gerne Briefe Twisted
Wenn er schon (offensichtlich) keinen Sex hat, kann er wenigstens Post bekommen.
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#4
Hm, ich hatte das von der Fahrschule her so verstanden, daß "ohne Beleuchtung" bedeutet, daß man das Parklicht benötigt, wenn dort keine andere Lichtquelle vorhanden ist.

Im Falle einer Laterne wäre das Licht also nicht nötig. Es sei denn, da sind diese rot-weiߟen Streifen drauf, welche besagen, daß das Licht irgendwann ausgeht. Genau deswegen gibts diese Zeichen doch, oder?
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#5
Das is ja heiߟ! Shocked

Wir stellen unsere beiden Motorräder sogar mangels anderem Platz zu den 10 anderen auf den Gehweg....

Ich weiߟ von unserem Ordnungsamt, dass sie einmal im Jahr das Stadtviertel gründlich aufräumen (sind ca. 20 Abschlepper unterwegs, die schlichtweg ALLE Falschparker mitnehmen), aber im Rest des Jahres ist fast Wildwestparken angesagt. 2. Reihe, auf der Kreuzung, ist eigentlich alles dabei. Alle paar Wochen kommt mal eine Politesse und verwarnt die richtig üblen Falschparker (die Motorräder und Roller auf den Gehwegen werden aber bisher toleriert).

Nicht auszudenken, wenn die hier wirklich ernst machen würden - das gäbe einen Volksaufstand. Smile
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#6
Manche Leute haben nischt zutun.
Doh
Gruss Bernd
GPZ 500S - EX500D1 - Bj 1994 - Schwarz-Silber

Erholung an der Nordsee
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#7
Leg ihm doch einfach auch nen Zettel hin.

Irgendwas "Nach Artikel 5 des Grundgesetzes denke ich, dass ..." und dann mal gehörig die Meinung gegeigt. Solangs kein anderer lieߟt, läufts ja unter freier Meinungsäuߟerung und nich unter Beleidigung Mr. Green Mr. Green


Aber mach dir nix drauߟ, so Deppen gibt es überall. Mein Freund hat auch so einen, ein ehemaliger Lehrer. Auch ne schlimme Gattung der Deppos Nervtötis Wink
Mit Mayo oder zum Mitnehmen? Nimm doch einfach Rauhfaser!

Dat Fell:A1, EZ 10.04.1987, 97,5tkm, Barracuda 2-1, Minis, Höherlgg, Stahlflex, Fell
Die Pommes:A7, EZ 21.05.1993, 22tmiles
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#8
Wir hatten in unserer Strasse auch so eine Spinner, der Tettel an die Autos klebte, dass sie nicht mit einem Rad auf dem Gehweg parken dürfen, da er sich davon behindert füllte, jetzt stehen die Autos auf der Strasse und man kommt fast nicht mehr durch, wenn auf beiden Seiten geparkt wird, was so erlaubt ist.
[Bild: http://www.spack.info/content/pictures/u...286140.jpg]
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#9
Geiles Bild Uwe Laughing Clap
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#10
Hmmmh,

ich glaube Dein Nachbar muss mal zu einem Therapeuten... da stimmt was nicht. Doh

§17 Beleuchtung

Abs. 4....

Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.

Aber dann geht's weiter:

Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, .....dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Auch, wenn also Dein Nachbar formell im Recht sein könnte, würde ich ihm oben genannten Weg aufzeigen Shifty

Grüߟe, Sascha
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#11
bei nem kumpel auf der straße (er hat da ein haus geerbt) wohnt auch so ein dorfsherrif. schrecklicher mann, polizist im innendienst der kurz vor der pension ist und den es anscheinend ziemlich ankotzt, das er am schreibtisch sitzt. naja, seine frau ist wohl seit 10 jahren tot also hat der mann extremste langeweile. naja, der sucht sich was raus und ruft erstma nen kollegen in der nähe, der im dienst ist.

wenn man nen grill anmacht --> SIE VERBRENNEN MÜLL!
wenn 2-3 fahrräder da rum stehen --> DIE SIND GEKLAUT!
gsxr 1100w vom kumpel vor der tür --> DAS TEIL IST NICHT ZULÄSSIG! WIRD ABGESCHLEPPT!!

letztens haben wir den holländern unseren stahlschrott aufn hänger geworfen. der stand erstma wieder an der straße und musste das alles überwachen... der beobachtet alles und jeden und jeder auf der straße hasst ihn. naja, wer so sein will, bitteschön.
wir haben uns schon bei seine dienststelle über ihn beschwert. da ist der wohl auch für seine überzogenen aktionen bekannt.
2002er D alias "The Schlachtfeld" / Weiߟ Matt / Nackisch

2001er Ducati 748S Biposto / Rosso Anniversary

[Bild: http://images.spritmonitor.de/342977_5.png]
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#12
gpz-norden schrieb:Aber dann geht's weiter:

Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, .....dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Dem zu Folge kann ein Kraftrad welches z.B. mit einem Bremsscheibenschloss gesichert ist nicht mehr "ohne Schwierigkeiten" von der Fahrbahn entfernt werden Wink
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling
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#13
wepps schrieb:
gpz-norden schrieb:Aber dann geht's weiter:

Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, .....dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Dem zu Folge kann ein Kraftrad welches z.B. mit einem Bremsscheibenschloss gesichert ist nicht mehr "ohne Schwierigkeiten" von der Fahrbahn entfernt werden Wink

Guter Gedanke... hier mal der Rest:

...wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Also von daher... Mr. Green
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#14
Danke für vielen Anworten, aber wie mein Anwalt sagt lass diese Freunde Und Helfer in Ruhe sehe über sie hinweg, sonst sind die nächsten Kontrollen für dich und deine Familie schon in Arbeit!!!! Ich werde demnächst wieder unter der Laterne parken dann aber mit Parklicht. Bin gespant was er sich dann sucht, um seien Macht auszuspielen. noch eines es ist auch nicht erlaubt ein Motorrad schräg zu Fahrbahn einzuparken, auch wen das Platz spar, oder sogar entgegen der Fahrtrichtung. Es muߟ laut Leiter des Ortungsamtes Busgeldstelle paralle zur Fahrbahn stehen.
Die Kristallkugel sagt die Warheit.
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#15
Nun ja ich bin der Meinung der oben genannte Paragraph gilt nur für unmarkierte Stellflächen. Das mit dem Prallelparken stimmt natürlich, jedoch darf das KRAD bei gegebenen Straßenverhältnissen (Längs- oder Querneigung) aus Sicherheitsgründen schräg gestellt werden. Dies ist zwar nicht gerichtlich verankert wird aber vom Ordnungsamt sowie der Polizei gemein hin toleriert.

Hab ich das richtig verstanden das dein netter Nachbar/Nachbarin dir einfach so einen Strafzettel geschrieben hat? Also gar nicht beim Ordnungsamt etc. tätig ist? Sollte dem so sein, so gilt auch soetwas als Amtsanmaßung.

[Edit]Okay ich interpretiere mal "Freund und Helfer" als Ordnungshüter. Mein Tipp einfach mal das Gespräch suchen. Die meisten grünen sind angenehmer als ihr Ruf. Einfach das Problem mal erklären, vielleicht stellt sich ja ein bisschen verständnis beim gegenüber ein.
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