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c-de-ville schrieb:Martin (webmaster) schrieb:Dark, Deine Auflistung der Strafen gilt nur für den Fall, dass Du im öffentlichen Strassenverkehr parkst/fährst und dabei erwischt wirst.
Stimmt nicht ganz, denn ein zugelassenes Fahrzeug muss zu jedem Zeitpunkt der StVZO entsprechen, muss also auch TÜV haben, wenn es auf einem Privatgelände steht und nachweisbar nicht benutzt wurde. Hatte mal Probleme mit der Obrigkeit, weil mein Anhänger mit überzogenem TÜV auf einem Privatgelände geparkt war.
Gruß c-de-ville
Das stimmt nur insofern, wenn das Privatgelände nicht abgesperrt ist - also baulich z.B. durch einen Zaun, ein Tor usw. nicht vom öffentlichen Strassenverkehr getrennt ist.
Ausserdem dürfen die Ordnungshüter gar nicht einfach so auf ein Privatgelände, ohne entsprechenden Durchsuchungsbefehl.
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cdville (ich ergänze mal die inzwischen von Martin gemachte Antwort),
Kann mir das aber nur erklären, wenn der private Parkplatz auch der Öffentlichkeit offen stand.
Und grad Parkflächen sind oft privat, aber auch öffentlich.
Privat kann vieles sein: zb ein Parkhaus. Ich weiss nicht, ob man da ein nicht zugelassenes, oder aber ein zugelassenes Fahrzeug ohne (bzw. überzogenem) TÜV, parken darf - auch wenn man dafür schon Gebühren zahlt.
Wie sieht es da versicherungstechnisch aus, wenn dir dann einer in den TÜV-losen Wagen rammt? Kann dir dann die gegnerische Seite die komplette Schuld zuweisen, weil dein Fahrzeug keinen TÜV hatte, auch wenn das Fahrzeug eigentlich TÜV-konform wäre?
Ich mein, wenn ich so einen Rammer machen würde, und es stellt sich heraus, dass das KFZ des Gegners keinen TÜV hat, würde ich mit meinem Anwalt auch darauf rumreiten.
Wenn du mit Alkohol (auch wenns wenig ist) im Blut in einen Unfall verwickelt wirst, obwohl dir ein nüchternder die Vorfahrt genommen hat, kriegst du auch die volle Schuld.
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ohne gültigen tüv darfst du dein fahrzeug nicht auf öffentlichen strassen bewegen.
ist die info vom tüv, bei uns.
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Der direkte Weg zum Tüv ist aber erlaubt.
Man sichert sich halt mitm Tüv-Termin zusätzlich ab.
Wie sollte man sonst mit dem Fahrzeug zur Tüvstelle kommen.
Nicht jeder hat n Anhänger bzw Schein oder Zugfahrzeug.
Von daher kann Sabse ohne weiteres mit der Zette zum Tüv wenn se eh angemeldet is.
Sie soll ja nicht vorher noch n bissl rumcruisen.
Wenn man mit überzogenem Tüv rumfährt kriegst auch net gleich eine aufn Deckel.
Bis zu nem Monat gibts ne Mängelkarte und du musst innerhalb ner Woche zum Tüv.
Danach Geldstrafe und erst nach (Halbwissen) 3 oder 4 Monaten mit Punkten bestraft.
Soweit is zumindest mein Wissensstand.
Zum Thema Privatgelände.
Wenn ich auf meiner Wiese n Auto ohne Tüv stehen hab, kann mir die Polizei absolut nix.
Wieso auch.
Sie wären in der Beweispflicht das ich mit dem Auto ohne selbigen gefahren wäre.
Ein "ich könnte gefahren sein" interessiert und zählt hier nicht.
Steht die Kiste aber auf der Straße vorm Haus, hab ich Pech gehabt.
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Martin (webmaster) schrieb:c-de-ville schrieb:Martin (webmaster) schrieb:Dark, Deine Auflistung der Strafen gilt nur für den Fall, dass Du im öffentlichen Strassenverkehr parkst/fährst und dabei erwischt wirst.
Stimmt nicht ganz, denn ein zugelassenes Fahrzeug muss zu jedem Zeitpunkt der StVZO entsprechen, muss also auch TÜV haben, wenn es auf einem Privatgelände steht und nachweisbar nicht benutzt wurde. Hatte mal Probleme mit der Obrigkeit, weil mein Anhänger mit überzogenem TÜV auf einem Privatgelände geparkt war.
Gruß c-de-ville
Das stimmt nur insofern, wenn das Privatgelände nicht abgesperrt ist - also baulich z.B. durch einen Zaun, ein Tor usw. nicht vom öffentlichen Strassenverkehr getrennt ist.
Ausserdem dürfen die Ordnungshüter gar nicht einfach so auf ein Privatgelände, ohne entsprechenden Durchsuchungsbefehl.
Das die Fahrzeuge immer TÜV haben müssen ist Gesetz, hatte ich ja schon beschrieben. In diesem Falle wurde das Befahren des Grundstückes aber toleriert, da auf dem Firmengelände (eine Messebaufirma) unheimlich viele Container, Stahhlkonstruktionen und was weiß ich noch rumstand. Und es war nicht verkehrt, wenn die ab und an mal über das Grundstück, das 2 Tore hatte, gefahren sind. War bestimmt ein dienstgeiler Beamter, der sich ne goldene Plakette verdienen wollte.
Gruß c-de-ville
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Jaja. Wenn und aber....
Ich kenne einen Mann, dessen Kumpel hatte nen Freund und bei dem war es so dass der mit einem verwandt war, der......
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Martin (webmaster) schrieb:Jaja. Wenn und aber....
Ich kenne einen Mann, dessen Kumpel hatte nen Freund und bei dem war es so dass der mit einem verwandt war, der......
Passt irgenwie zu keinem der letzten Beiträge.
????????????????
Gruß c-de-ville
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Aber ein "dienstgeiler Beamter, der sich ne goldene Plakette verdienen will", weil er ein Auto ohne gültige HU verwarnt, passt wohl dazu.
Bei der Polizei gibt's keine "goldenen Plaketten".
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