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Alles für die GPZ- Gutachten abgelaufen ?!
#1
Moin, laut dem Dekra Computer sind die Entdrosselungsgutachten der D abgelaufen.
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#2
(15.01.2015, 19:21)thrashtilldeath schrieb: Moin, laut dem Dekra Computer sind die Entdrosselungsgutachten der D abgelaufen.

Hmh, also ein "Verfallsdatum" finde ich auf den Gutachten jetzt nicht. Scratchheadyellow

Haben Dir die DEKRA-Männers eine Begründung genannt, geänderte Gesetzeslage bezgl. Emissionen oder ähnliches?

Grüße, rex
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#3
Puh ist schon ein paar Wochen her. Kann auch sein das es zurückgezogen wurde?! Aufjedenfall ist es nicht möglich die D zu entdrosseln. Der Kawahändler war auch ratlos.
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#4
Soviel ich weiß , kann man das sowieso nur beim TÜV machen und nicht bei der Dekra, ist eine Einzelabnahme.
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#5
hier gibts doch bestimmt wieder den "ermessensspielraum"... geh einfach wo anders hin.
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#6
Nö er meinte Drossel austragen geht, er konnte das Gutachten auch in der Datenbank finden. Aber als er den Bestätigungswisch drucken wollte gab es eine Fehlermeldung mit Gutachten zurückgezogen oder abgelaufen. Die Werkstatt meinte man könnte das über eine 21er beim tüv machen mit dem Gutachten als Vorlage, aber das kostet halt auch wieder einiges mehr.
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#7
Mein Ermessensspielraum bei dem Dekraprüfer ist unglaublich groß Green Angel Daran lag es nicht. Er konnte den Bestätigungswisch fürs Amt einfach nicht ausdrucken.
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#8
also so weit ich mich erinnern konnte, habe ich kein gutachten beim entdrosseln gebraucht. ne kopie irgend eines fahrzeugscheins der gpz500 mit offener leistung hatte gereicht. so ein schwachsinn, mit dem entdrosseln nur mit gutachten. umgedreht würde ich es ja noch verstehen. aber die maximalleistung kann sich nicht ändern. auch wenn irgendein gutachten angeblich abgelaufen ist. der gpz-motor leistet nun mal 60ps und wird auch in 100 jahren immernoch 60 ps leisten.... und man hat auch keine vorteile, wenn man sich 60ps eintragen lässt und weiterhin mit 34 fährt. man bekammt ja keine leistungsabhängige prämie für die erhöhung der möglichkeit, dass der staat sich die rente eines moppedfahrers sparen kann.
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#9
Ich weiss ja nicht wie das bei euren D´s ist, aber das Problem besteht darin das die ab Werk gedrosselt ausgeliefert wurde. Eine nachträgliche Drossel sollte kein Problem darstellen aber darum gehts ja bei dem Gutachten nicht.
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#10
Meine D wurde vom Vorbesitzer offen gefahren und das ist auch noch eingetragen(Leistungssteigerung D.geänd: Vergaserschieber kennz.:V911). Jetzt will ich diese auf 48ps drosseln. Sollte doch eigendlich dabei keine Probleme geben sowie beim wieder entdrosseln, da es ja schonmal eingetragen war, richtig?

Ich versteh nicht, wie ein Gutachten "ablaufen" kann.
------------
GPZ 500s '94 Orange 60PS
Fazer 600 2003
Nach langer abwesenheit wieder da :3
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#11
Nochmal genau lesen. Zurückgezogen oder abgelaufen, ist schon ein wenig her. Aber ist ja auch Banane, das Gutachten zur Leistungssteigerung der D kann nicht mehr benutzt werden. Nur noch als Vorlage bei der 21er. Es handelt sich ja nicht um eine nachträglich eingebaute Drosselung, sondern um eine Leistungsbeschränkung ab Werk. Warum die so etwas gemacht haben, ka. Ich denke nicht das es problematisch ist eine GPZ die nachträglich gedrosselt wurde diese nun wieder auszutragen.
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#12
Nee der Bürokratie nicht. Genau Vollgutachten wo der Prüfer entscheidet was er erlaubt, sonst wird ja nur bei der 19er die ABE/Gutachten geprüft und obs richtig montiert wurde.
Tunen fällt unter 21er und da gehen die Kosten nach Aufwand. Mit dem Gutachten hält sich dieser in Grenzen. Ansonsten zu deiner Frage: Leistungsmessung, Abgasmessung, Lautstärkemessung und Probefahrt für Fahrwerk, Bremsen usw. Kann teuer werden, das Gutachten ersetzt den Krempel. Falls wer andere Erfahrung hat, evtl. gibts ja mittlerweile ein neues Gutachten, immer man her damit Big Grin

Edit: Da stand eigentlich noch ein Beitrag von Yuri o0
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#13
(16.01.2015, 18:23)KaminFeuer schrieb: Meine D wurde vom Vorbesitzer offen gefahren und das ist auch noch eingetragen(Leistungssteigerung D.geänd: Vergaserschieber kennz.:V911). Jetzt will ich diese auf 48ps drosseln. Sollte doch eigendlich dabei keine Probleme geben sowie beim wieder entdrosseln, da es ja schonmal eingetragen war, richtig?

Ich versteh nicht, wie ein Gutachten "ablaufen" kann.

(16.01.2015, 19:09)thrashtilldeath schrieb: Nochmal genau lesen. Zurückgezogen oder abgelaufen, ist schon ein wenig her. Aber ist ja auch Banane, das Gutachten zur Leistungssteigerung der D kann nicht mehr benutzt werden. Nur noch als Vorlage bei der 21er. Es handelt sich ja nicht um eine nachträglich eingebaute Drosselung, sondern um eine Leistungsbeschränkung ab Werk. Warum die so etwas gemacht haben, ka. Ich denke nicht das es problematisch ist eine GPZ die nachträglich gedrosselt wurde diese nun wieder auszutragen.

Wenn du KaminFeuers Beitrag auch nochmal genau liest: Leistungssteigerung durch geänderte Vergaserschieber... lässt vermuten, dass seine D ursprünglich auch gedrosselt aus dem Werk kam. Wenn die original mit 60PS aus dem Werk gekommen wäre, dann würde das mit der Leistungsänderung wohl nicht da stehen.

Meine 89er A muss wohl auch gedrosselt aus dem Werk gekommen sein. Sie war vom Vorbesitzer zwar auch mal offen auf 60PS und dementsprechend eingetragen, aber als ich sie übernommen habe, hab ich sie wieder auf 27PS drosseln lassen, und seither steht im Schein "Leistungsreduzierung durch Umbau in den Originalzustand"...

Ich denke nicht, dass das alles Einzelfälle sind, da wird es einige geben, die ab Werk gedrosselt waren, warum auch immer (interessanter für die damaligen Führerschein-Einsteiger?)

Würde auch empfehlen, mal zu einem richtigen TÜV zu gehen und nachzufragen, wie es aussieht.
Wenns dann immer noch Probleme gibt, vielleicht mal an Kawasaki direkt wenden.

Grüßle Sabse Wink
Flitzdüse forever!!!!!

Man kann ein Motorrad nicht wie ein Kind behandeln - ein Motorrad braucht schließlich Liebe Wink

EX500B2, Bj. 1989, Firecracker Red & Polaris Alpine White, seit 12.4.2007 MEINE Kleine!

SCHWARZWALDTREFFEN 10.-13.08.2017
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#14
Das bezog sich auf sein: Ich versteh nicht, wie ein Gutachten "ablaufen" kann. Ob man damit nochmal Probleme bekommt wenn man eine Drossel einbaut und dann austragen lässt kann ich nicht sagen, wäre aber möglich. Nach dem hin und her gerenne wird das bestimmt nicht nochmal geändert *g* Ja die 21er mit Gutachten als Vorlage geht. Kostet halt mehr als die 19er. Ich wollte nur auf das abgelaufene/zurückgezogene Gutachten hinweisen, erspart vllt. jmd. ärger.
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#15
(16.01.2015, 20:28)thrashtilldeath schrieb: Edit: Da stand eigentlich noch ein Beitrag von Yuri o0

jop; tschuldigung. hatte mein beitrag nach dem absenden als "nicht-konstruktiv" erachtet. Banghead  man kann ja erahnen, was ich geschrieben hatte...
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