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Prüferdummteufel
#31
(06.03.2014, 21:58)redscorpion schrieb: für was muß ich dann die reifenfreigabe mitführen Confusedcratchheadyellow:Confusedcratchheadyellow:Confusedcratchheadyellow:

Das brauchst Du in Fall 1 (keine Reifenbindung) ja auch nicht, solange die Reifendimension stimmt.
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#32
Wenn euch das noch nicht genug ist - wartet aufs TTIP. Noch habt ihr Gelegenheit irgendwie etwas dagegen zu tun. Und wenn ihr nix macht, ärgert euch später nicht, was für Riesen-Quatsch-Wirtschaftsregelungen auf uns zukommen.
Transzendenz, Resilienz, Transparenz. Und "omm".
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#33
(07.03.2014, 02:21)ometa schrieb: Wenn euch das noch nicht genug ist - wartet aufs TTIP.

Oha, eleganter Schlenker zum Freihandelsabkommen. Confusedcratchheadyellow:

Vielleicht bleiben wir hier im Thread mal besser beim Reifenthema.

Moderatorische Grüße, rex
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#34
(06.03.2014, 21:58)redscorpion schrieb:
(06.03.2014, 19:37)rex schrieb: 1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren
werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
für was muß ich dann die reifenfreigabe mitführen Confusedcratchheadyellow:Confusedcratchheadyellow:Confusedcratchheadyellow:
Ich geh schwer davon aus, das du bei der GPZ eine Reifenbindung hast Wink Von daher Freigabe. Außerderm bei der A ja die Änderung der Reifenbreite.
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#35
Nochmal zur Erklärung,

Die Reifenfreigaben beziehen sich laut KÜS nur auf das A Modell. Für die B habe ich aber noch keine gesonderte Reifenfreigabe gefunden.

Demnach dürfte ich nur die Reifengrösse fahren die im Fahrzeugschein drinsteht. und da steht nur der 120er Hinterradreifen drin.

Ich habe aber jetzt hinten den 130er drauf. Und das bemängelt der Prüfer.Vorne passt die Grösse zum Eintrag im Fahrzeugschein.

Ich habe jetzt Bridgestone und Kawasaki um Stellungnahme gebeten.

KÜS ist sich jedenfalls keiner Schuld bewusst und bestätigt die Ablehnung des Prüfers.

Ich werde mich jetzt auch mal beim TÜV schlau machen, wie die das sehen. Dollte ich da meine Plakette bekommen, werde ich mir die Prüfgebühr von der KÜS zurückholen, wenns sein muss mit einem Anwalt.
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#36
Confusedcratchheadyellow: in der Reifenfreigabe steht doch ganz eindeutig
EX 500 A Ausführung A + B

Das besagt doch ziemlich eindeutig, dass es für die A, sowie B gilt.

Ich verstehe da jetzt nicht so ganz was die von der KÜS da für Probleme haben.

Da würde ich an deiner Stelle wirklich mal zum TÜV oder zur Dekra. Ggf. vorher direkt nachfragen ob das ein Problem ist bezüglich der Freigabe der Reifen. Bevor du da auch nochmal das Geld "für nichts" ausgibst.

Gruß
Dark
EX500D, BJ '95, obsidian schwarz metallic, jede Menge Veränderungen
(1. Motor)
[Bild: http://gpz.info/uploads/Tacho-Signatur.png]
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#37
(08.03.2014, 10:42)TheDarkAvanger schrieb: Confusedcratchheadyellow: in der Reifenfreigabe steht doch ganz eindeutig
EX 500 A Ausführung A + B

Das besagt doch ziemlich eindeutig, dass es für die A, sowie B gilt.

Ich verstehe da jetzt nicht so ganz was die von der KÜS da für Probleme haben.

Rubino hatte das wahrscheinliche Problem weiter oben schon angesprochen:

(04.03.2014, 22:00)Rubino schrieb: Bei importmodellen stellt sich auch der tüv gern mal quer.
Die haben die ABE nummer nicht im Schein stehen, demnach passt dann auch das Gutachten nicht.

@Rheinbiker:
Schau mal in die Zulassungsbescheinigung Teil II.

Wenn da unten neben dem Ordnungsbuchstaben K nicht "E444" steht, ist das ein Importmodell, und da gilt die Freigabe nicht!

In dieser ist ja ausdrücklich und ausschließlich ein Motorrad mit der ABE "E444" erwähnt - obs Sinn macht oder nicht. Wink

Grüße, rex
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#38
Ja, das ist mir schon klar.
Jedoch bezieht sich die KÜS ja darauf das sich die Freigabe (angeblich) nur auf das A-Modell bezieht.
Und nicht darauf das beim Importmodell ggf. die ABE Nummer fehlt.

Wie ich das jetzt verstehe möchte die KÜS eine spezielle Freigabe für eine EX500B.

Alternative:
wer leiht dem Rheinbiker eine Felge mit TÜV-tauglichem 120er Bridgestone Reifen? Wink Laughing

Gruß
Dark
EX500D, BJ '95, obsidian schwarz metallic, jede Menge Veränderungen
(1. Motor)
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#39
(08.03.2014, 11:04)TheDarkAvanger schrieb: Alternative:
wer leiht dem Rheinbiker eine Felge mit TÜV-tauglichem 120er Bridgestone Reifen? Wink Laughing

Am besten ZWEI Felgen, in 100/120, mit Dunlopp-Bereifung. Wink

Wenn der Prüfer Probleme mit der "130" hat, dann kann er mit der selben Begründung theoretisch ja auch "Bridgestone BT 45" ablehnen, da er die Freigabe ja generell nicht akzeptiert. Confusedcratchheadyellow:

Nee, Sachen gibt's!
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#40
Hab jetzt eine Antwort von Bridgestone bekommen ind mir die entsprechende Reifenfreigabe an die Mail rangehängt. Nur ist das wieder die Bescheinigung für die A die KÜS nicht akzeptiert.

Bin gestern in MG beim TÙV gewesen, aber leider zu spät und der Motorradexperte war auch nicht da. Muss den TÜV jetzt mal ne Mail mit der Problematik senden.

Wenn der TÜV den Reifen akzeptiert, dann werde ich dort nochmal ne neue Prüfung machen lassen.und dann versuchen die Gebühr von KÜS zurück zu bekommen. Notfalls mit einem."freundlichen" Brief vom Anwalt.

Gruss

Rheinbiker
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#41
So ich war am Freitag mit meiner Ninja beim örtllichen KÜS zwecks HU mit UMA. Dabei hab ich den guten Mann zur Thematik befragt und seine Aussage war:

Wenn in der Reifenfreigabe drin steht, das der BT45 in 130 den 1905 angedachten Bridgestone in 120er Breite ersetzt und das Model in der Freigabe stimmt, dann ist die Freigabe wie eine ABE und ein Prüfer darf das nicht ablehnen. Die einzige Option die Freigabe abzulehnen wäre, wenn das Moped nicht der Serie entspricht. Damit ist nicht die Verkleidungsscheibe gemeint, sondern wenn eben an betroffener Stelle Umbauten gemacht wurden.

Soll heißen: Wenn Schwinge und Felge original sind, gibt es kein Problem mit der Freigabe.

Er meinte, dass das dann wohl ein Prüfer war, der von dieser Materie keine Ahnung hat!
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#42
Moinsen,

so, alles zurück; der König hat Recht... lang lebe der König... Gegenüber meinem Prüfer habe ich unterschlagen, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Das habe ich heute nochmal in einem Telefonat korrigiert und dann ist die Umrüstung absolut in Ordnung. Die Bescheinung kann durch den Reifenhersteller oder auch durch den Motorradhersteller ausgestellt sein.

Also... mea culpa!!!! Und nochmals: Lang lebe der König!!! BlueBlue
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de


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#43
hahaha, esch schmiet mesch fott...

Kawa hat mir jetzt die Reifenfreigabe geschickt.

Schluck! nur 100/120er Paarungen drin. Kawasaki schickt mir doch tatsächlich ne uralte Reifenfreigabe. Und dann wieder mit Fahrzeugtyp EX500A (Ausf.A u. B)

Die ganze Welt versteht das, warum nicht dieser Dödelprüfer?

Warte jetzt mal was der TüV in Mönchengladbach dazu sagt.

Rheinbiker
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#44
Ich seh es als klare Sache und würde da auch nicht mehr hinfahren.
Ich persönlich bin eigentlich immer beim GTÜ. Die sind super nett Smile
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#45
Kommst Du denn aus MG?
Schick doch bitte mal per PN die Prüfstelle und den Namen des Experten.
Da sitzt nämlich wirklich einer mit richtig Ahnung Wink
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