![]() |
|
zeigt her euer Standlicht - Druckversion +- GPZ Forum (https://gpz.info) +-- Forum: Plauderecke (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=5) +--- Forum: Benzingespräche (https://gpz.info/forumdisplay.php?fid=50) +--- Thema: zeigt her euer Standlicht (/showthread.php?tid=752) Seiten:
1
2
|
- Björn - 08.01.2007 Das Bild kommt gleich Wenn du mir mal wege der Verkleidung was schickst, können wir ja mal schauen, ich habe den Scheinwerfer auf jeden Fall auch noch über Björn - Björn - 08.01.2007 So, da ist das Bild Björn - Rubino - 09.01.2007 Zitat:Die "A" hat auch ein Standlicht und afaik ist das in Deutschland auch Pflicht... Standlicht ist in Deutschland laut StVZo NICHT Pflicht !!!!!!!!!!!! Hab leider gerade meinen Klugscheißermodus inaktiv, sonst könnt ich jetz den Paragraphen sagen. Aber die von euch die vor kurzer Zeit erst den Lappen gemacht haben können sich vieleicht daran erinnern das man für die Führerschein Klasse A (ex einser für die alten Hasen 8) )keine Parkvorschriften können muss. Also wozu Parklicht wenn man nicht Parkt ??? Manche Graukittel mögen das anders sehen, weil bei der Beleuchtung i.d.R. gilt was Werkseitig drin is muss auch drin sein Gruß Rubino - Björn - 10.01.2007 Zitat:2.1 Begrenzungsleuchten OK, nach STVO nicht vorgeschrieben, aber wir wollen doch eh alle nach EG Richtllinien geprüft werden, oder? Außerdem ist es mit Sicherheit so, dass, wenn die bei der Zulassung ein Standlicht hat, sich der Standard nicht verschlechtern darf - da bin ich mir ziemlich sicher. Björn - sauger64 - 10.01.2007 Hi Standlich ist doch pflicht wurde bei mir schonmal bemängelt Gruss - neo - 10.01.2007 §51 StVZO regelt das Anbringen von Begrenzungsleuchten (Standlicht) Hier heißt es: "... Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten." Dies gilt für Motorräder ohne Beiwagen. Standlicht ist also Pflicht. Dazu gibt es so weit ich weiß auch eine EG-Richtlinie, die ähnliches sagt. Allerdings konnte ich nicht finden, dass das getrennte Einschalten der Begrenzungsleuchte möglich sein muss. Dies wäre allerdings ja recht praktisch, da es in § 17 StVO heißt: "(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten..." und "(4) ...Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort (innerhalb geschlossener Ortschaften, wenn ich es richtig verstehe) nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden." Eine getrennt schaltbare Begrenzungsleuchte würde also die Abstellmöglichkeiten des Motorrads erheblich erweitern StVO StVZO - Björn - 10.01.2007 Bezieht sich das denn auch alles auf Moppeds? Das oben war aus dem TÜV-Text, der im Board steht... Aber ich denke, davon unabhängig, wenn das Mopped mit Standlich ausgeliefert wird, muss auch eins dran sein... Björn |